Genehmigung Vermietung Ferienhaus

  • Hallo zusammen,

    folgender Fall:

    Die Betroffene ist hochvermögend, sie lebt mittlerweile im Pflegeheim und kann sich nicht mehr adäquat äußern.
    Ihr früheres Wohnhaus steht nun leer.
    Die ehrenamtliche Betreuerin (sehr gute Freundin) teilt auf meine Anfrage mit, was mit dem Haus passieren soll, dass die Betroffene immer geäußert hat, das Haus nicht verkaufen zu wollen.
    Sie erläutert weiterhin, dass die Sicherstellung des Hauses gewährleistet ist (Hausmeister, Gärtner etc.). Finanziell kann sich die Betroffene das leisten.

    Ich fragte dann an, ob eine Vermietung möglich ist. Die Betreuerin führt nun aus, dass dann eine umfassende Räumung erforderlich wäre und es auch nicht mehr einfach sei, den Mietern zu kündigen. Fest steht aber, dass die Betroffene nie mehr nach Hause zurückkann.

    Die Betreuerin hat jedoch die Idee, das Haus als Ferienhaus zu vermieten. Der Bedarf dafür im Wohnort auf jeden Fall gegeben.
    Erste Frage dazu: Seht ihr ein Genehmigungsbedürfnis für jeden Mietvertrag bezüglich des Ferienhauses?

    Hättet ihr Bedenken, dass das Haus weiter leer steht (kein Verkauf, keine Vermietung), aber die Instandsetzungs- und notwendigen Arbeiten weiter erfolgen. Wie gesagt, finanziell ist das möglich.

    Ich danke euch für eure Gedanken.

    LG

  • Was will der Betroffene bzw. was hätte er gewollt?
    Er wollte nicht, dass das Haus verkauft wird? Weshalb? Hätte er aus dem gleichen Wunsch eine Vermietung nicht gewollt? Eine Vermietung als Ferienwohnung?
    Letztendlich kann sich der Betroffene den Leerstand finanziell ja leisten. Und wenn er es gewollt hätte? Warum dann nicht.

  • Hallo:

    Erst einmal würde ich hier der Betreuerin ausdrücklich mitteilen, dass eine Vermietung nicht erforderlich ist, sofern dies nicht im Sinne der Betreuten ist.

    Denn: Du hast als Gericht gefragt, ob das Objekt vermietet werden kann- das löst (besonders bei ehrenamtlichen Betreuern) den Gedanken aus: Oh mein Gott- das Gericht will, dass das Haus nicht leer steht und ich bin schuld, dass sie leer steht- ich muss jetzt unbedingt etwas machen.

    Diesen Gedanken muss man jetzt erst mal wieder beseitigen: Die Immobilie kann -sofern es dem Willen oder anzunehmenden Willen der Betreuten entspricht- ewig leer stehen und es darf wirtschaftlicher Unsinn sein- sofern die Betreute dadurch nicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommt, ihr Heim nicht mehr bezahlen kann. Der Wille der Betreuten steht über allem in der Betreuung.


    Ich denken, dann wird die Betreuerin es so lassen wie es ist, das ist auch zulässig so. Es ist nicht anzunehmen, dass eine hochvermögende ältere Nicht-Betreute auf eine solche Vermietungsidee kommen würde, im Normalfall würde eine solche ihr Haus neben dem Heim behalten, auch wenn es nur Kosten verursacht und leer steht- das ist hier bei einigen Betreuten der Fall und nichts außergewöhnliches. Ich hatte das auch schon im Genehmigungsverfahren und habe einen sehr lukrativen Hausverkauf nicht genehmigt, den der Betreuer und mutmaßliche Alleinerbe abgeschlossen hatte um das "Loch ohne Boden" (größerer ehemaliger Bauernhof) zu stopfen, in dem jährlich "tausende verschwinden". Dis Landgericht hatte mich dann im Beschwerdeverfahren auch gehalten.

  • Maßgeblich ist für mich das die Betreuerin dafür sorgt, daß der Betroffenen keine großen Nachteile entstehen. Da wohl Hausmeister und Gärtner vorhanden sind dürfte es im Winter wegen Ästen, vereisten Gehwegen, eingefrorenen Heizungen, Wasserleitungen usw keine Nachteile geben. Es wäre daher aus meiner Sicht der Wille der Betroffenen vollständig zu berücksichtigen und das Haus dann eben leer stehen zu lassen.

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