Umsatzsteuer auf Umsatzsteuer

  • Hallo,

    ich hab mal eine Frage:

    Ein Rechtsanwalt hat in seinem Kostenfestsetzungsantrag Mautgebühren im Ausland geltend gemacht, die für die Wahrnehmung eines Termins angefallen sind.
    Er macht dabei den vollen Betrag nebst ausländischer Mwst geltend und berechnet dann am Ende aus allem, also auch aus Mautgebühren inkl. Mwst. erneut die Mwst.
    Ich habe dies beanstandet.
    Nun schreibt er, dass die ausländische Mwst. nicht als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden könne.
    Aber das spielt doch bei dem, was ich beanstandet hat, nämlich, dass er quasi auf die ausländische Mwst. die deutsche Mwst. raufgerechnet hat, gar keine Rolle oder steh im furchtbar auf dem Schlauch? :oops::gruebel:

  • Ich denke der Anwalt ist im Recht.
    Er muss die Umsatzsteuer (im Ausland) bezahlen und bekommt sie daher auch nicht vom Finanzamt zurück. Daher kann er sie vom Mandanten erstattet verlangen. Die Einnahmen unterliegen dann der deutschen Umsatzsteuer (vgl. auch Gerold/Schmidt - Müller-Rabe RVG, 22. Aufl., VV 7008 Rn. 56 ff; BGH, VI ZB 46/11).

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