Adipositas - Kriege ich Zeit in 3 Jahren abzunehmen?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    Werte Mitglieder des Rechtspflege-Forums,
    aktuell habe ich einige Bewerbungen für den dualen Studiengang der Rechtspflege offen und bislang sieht es relativ gut aus.
    Nun habe ich ein Problem, was mich seit Tagen beschäftigt.
    Ich leide an Übergewicht und bin auch seit Monaten dabei gut abzunehmen. Dennoch bin ich nach aktueller Lage immer noch übergewichtig. Wenn ich meinen Termin beim Amtsarzt habe, werde ich da sofort abgelehnt oder wird man mir innerhalb meines Studiums, die Zeit geben, abzunehmen?
    lG

  • Hey,

    alsooo ich habe einen BMI von knapp über 30 und bin fürs Studium (auf Widerruf) zugelassen worden aber sollte bis Ende vom Studium abnehmen und man wollte mich nochmal sehen. Ende vom Studium musste ich nochmal zum Amtsarzt (anderer Arzt diesmal) und der hat ewig auf meinem Gewicht rum geritten... hat mich ansonsten gut untersucht und meinte ich sei gesund. Wie ich das verstanden hab darf man rein wegen Übergewicht nicht abgelehnt werden aber es kommt echt mega stark auf den Arzt an. Die einen winken gefühlt alles mit 30 Vorerkrankungen durch und bei mir wurde wegen etwas Speck ein Aufstand gemacht. Habe von dem recht kritischen Arzt aber dann sogar direkt die Lebzeiteignung bescheinigt bekommen.

    Viel Glück und lass dich nicht unterkriegen!

  • Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in einem Fall entschieden, dass eine Verbeamtung wegen Übergewichts mit einem BMI von 34 (Adipositas Grad I) allein kein Grund für ein Ablehnen ist ( Urteil vom 13. April 2012; Az. 3 BV 08.405 ). Gleichwohl ist es natürlich ein Kriterium, dass je nach Meinung des Amtsarztes, sehr genau überprüft wird. Auch nach dem vorgenannten Urteil habe ich von verschiedenen Kollegen erfahren, dass das sehr rigoros gehandhabt wird. Die Auflagen sind da auch sehr unterschiedlich: Ich habe da schon die Anordnung gehört, wonach in wenigen Wochen 16 kg abgespeckt werden sollten (was ja auch nicht gesund ist und das dürfte auc heher Ausnahme gewesen sein) oder in denen das ganze Studium über Zeit gegeben wurde.

    Blöd kommt es aber, wenn die Zeit während des Studiums dann aber nicht genutzt wird. Da kann es dann auch eine Verlängerung der Probzeit geben und wenn dann fachlich noch gröbere Fehler oder anderweitige gesundheitliche Probleme dazukommen, kann es eng werden. Dann könnte die Verbeamtung auf Probe auslaufen. Und wenn dann keine Ernennung auf Lebenszeit kommt, bedeutet das automatisch die Entfernung aus dem Beamtenverhätlnis.


  • Abgelehnt wirst du im Normalfall nicht, da müssen dann noch andere Umstände (Krankheiten, Schäden) hinzutreten. Bei Übergewichtigen prüft der Amtsarzt ggf. auch genauer mit einem Belastungstest auf dem Fahrradergometer, in wieweit du in Ordnung bist oder macht andere Tests.

    Ggf. gibt es eine Auflage, dass abzunehmen ist. Dies ist dann aber meistens so gestaltet, dass du vor der nächsten Verbeamtung (sprich: Nach dem Studium) erneut untersucht wirst. Du hast dann also während des Studiums Zeit dafür.

    Es kommt aber immer auf die Höhe des Übergewichtes an und woraus es resultiert. Ich war mit BMI knapp über 31 zu schwer, machte aber viel Sport, es gab es daher keine Auflagen abzunehmen, da der Arzt auch Muskeln für das Übergewicht mit verantwortlich machte.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!