Hallo Ihr Lieben!
Ist ein KFB aufzuheben, wenn über das Vermögen der obsiegenden Partei, die auch den Erstattungsanspruch aus dem KFB hat, das Insolvenzverfahren eröffnet wurde (bereits vor Erlass des KFB)?
Danke schon mal im Voraus!
Liebe Grüße
Hallo Ihr Lieben!
Ist ein KFB aufzuheben, wenn über das Vermögen der obsiegenden Partei, die auch den Erstattungsanspruch aus dem KFB hat, das Insolvenzverfahren eröffnet wurde (bereits vor Erlass des KFB)?
Danke schon mal im Voraus!
Liebe Grüße
Ja, weil das Verfahren gemäß §240 ZPO bereits unterbrochen war.
Was vielleicht auch relevant sein könne: Es handelt sich um eine Rückfestsetzung, da die Kosten in der II. Instanz gegeneinander aufgehoben wurden.
Ja, weil das Verfahren gemäß §240 ZPO bereits unterbrochen war.
Von Amts wegen kann m. E. keine Aufhebung erfolgen, siehe auch die ältere Diskussion hier:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post414560
Ich sehe es auch so, dass keine Aufhebung von Amts wegen erfolgt. Die Entscheidung ist nicht nichtig, sondern nur relativ unwirksam und mit dem allgemein zulässigen Rechtsmittel anfechtbar, BGH, Beschluss vom 31. März 2004 – XII ZR 167/00 –, juris; explizit zum Kostenfestsetzungsbeschluss: OLG Köln, Beschluss vom 08. März 2012 – II-4 WF 20/12 –, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Dezember 2018 – 6 W 94/18 –, Rn. 13, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02. Dezember 2009 – 6 W 122/09 –, Rn. 12, juris.
Ja v.A.w. erfolgt keine Aufhebung.
Ich hatte irgendwie gedacht es liegt ein Rechtsmittel vor, aber das ergibt sich aus #1 gar nicht.
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