Pfändung von Wertpapieren

  • In einem Antrag auf Erlasse eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses soll u.a. als Anspruch G "... der Anspruch auf Verkauf von Wertpapieren aus dem Miteigentumsanteil an dem im Sammeldepot verwahrten Wertpapieren ..." gepfändet werden. Stimmt das so oder muss es nicht heißen "... der Anspruch aus Verkauf von Wertpapieren …".

    Hier wäre ja der Anspruch auf den Verkauf an sich gepfändet. Ist ein solcher Anspruch pfändbar?

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