Mir liegt ein Ersuchen auf Zustellung gerichtlicher Schriftstücke vor.
Die Zustellung soll nach 5.2 erfolgen durch "Mitteilung an den Zustellungsempfänger X durch persönlichen Kontakt." Unter 5.2.1 wurde 5.2.1.1 Ja angekreuzt.
Wie stelle ich denn jetzt zu? Durch Wachtmeister mit Versuch auf persönliche Zustellung? Oder lade ich ihn? Oder gewöhnliche Zustellung? im Rahmen der EuZVO stelle ich ja normalerweise mit ZU zu.