Vermögensabschöpfung

  • Hallo zusammen,

    Bezüglich eines relativ hohen Betrages wurde die Einziehung des Wertersatzes im rechtskräftigen Urteil angeordnet. Der Betroffene hält sich jetzt dauerhaft im außereuropäischen Ausland auf. Ob es noch irgendeinen Bezug zu Deutschland (Bankverbindung o.ä. oder alles aufgelöst?) gibt, ist unklar. Habt Ihr Ideen, Ratschläge?

  • vielleicht war die Wortwahl "aufhalten" etwas unglücklich gewählt. Gemeint war: ohne "erkennbare" Absicht, irgendwann nach Deutschland zurückzukehren. Der Akteninhalt gibt eben nicht immer konkretes her und gelegentlich bleibt der Akteninhalt " etwas schwammig ". Man muss versuchen, z.B. aus dem Hauptverhandlungsprotokoll etwas "Verbindliches" herauszulesen. Manchmal mit Erfolg, manchmal mit "überschaubaren" Erfolg.

  • Ich würde zunächst bei der ermittelnden Polizeidienststelle nachfragen ob sie noch einen Ansatz sehen. Die kennen ihre Schäfchen ganz genau.

    BAFIN ist auch eine gute Idee.

    Ansonsten kannst du den VU und auch die Forderung bundesweit ausschreiben.

  • Zunächst letztmalige Zahlungsaufforderung an VU, wenn keine Reaktion kommt: wie von Jalu vorgeschlagen alle verfügbaren Abfragen machen (auch möglich wäre neben BAFIN und Vollstreckungsportal z.B. die Anfrage bei der Rentenversicherung bzgl. eines Arbeitgebers). Bleibt alles ohne Erfolg dann: Ausschreibung des VU (Achtung: Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung, keine Festnahme!).

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