Hallo zusammen,
Bezüglich eines relativ hohen Betrages wurde die Einziehung des Wertersatzes im rechtskräftigen Urteil angeordnet. Der Betroffene hält sich jetzt dauerhaft im außereuropäischen Ausland auf. Ob es noch irgendeinen Bezug zu Deutschland (Bankverbindung o.ä. oder alles aufgelöst?) gibt, ist unklar. Habt Ihr Ideen, Ratschläge?