Guten Morgen,
ich würde gerne mal eure Meinungen zu folgendem Sondernutzungsrecht hören:
"Dem Sondereigentümer Nr. 3 steht das alleinige und ausschließliche Sondernutzungsrecht und der ausschließliche Gebrauch an der gesamten Grundstücksfläche zu, auf der das Nebengebäude steht. Das Sondernutzungsrecht erstreckt sich darüber hinaus auf alle Gebäudebestandteile des Nebengebäudes, soweit sie nicht im Sondereigentum stehen, und alle sonstigen etwaigen auf dem Grundstück befindlichen Anlagen und Einrichtungen einschließlich der Ver- und Entsorgungsleitungen, die nur der Ver- und Entsorgung des Nebengebäudes dienen."
Dazu sei noch gesagt, dass es insgesamt zwei Gebäude gibt. Ein Hauptgebäude mit zwei Wohnungen und ein nicht zu Wohnzwecken dienendes Nebengebäude. Das gesamte Nebengebäude steht im Sondereigentum von Nr. 3.
Mit dem Sondernutzungsrecht an der gesamten Grundstücksfläche, auf der das Nebengebäude steht, habe ich kein Problem und denke, das ist als Sondernutzungsrecht eintragungsfähig.
Ich habe ein Problem mit den Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. den Anlagen und Einrichtungen. Oder sehe ich da ein Problem, wo es gar keins gibt?
Es ist aber auch aus dem Aufteilungsplan nicht ersichtlich, ob gemeinschaftliche Anlagen oder Einrichtungen im Nebengebäude sind.