Bei der Suchfunktion bin ich leider nicht fündig geworden, daher hier meine Bitte um Meinungen:
Im Blatt 1 ist ein Grundstück bestehend aus 10 Flurstücken gebucht. Nun kommt ein (vollzugsfähiger) Antrag auf auf Grundbuchberichtigung, da 3 Flurstücke des Grundstücks einem anderen Träger der Straßenbaulast zugeordnet wurden. Die 3 Flurstücke sind also in Blatt 1 abzuschreiben und nach Blatt 2 zu buchen.
Meine Frage ist nun, ob die Flurstücke in Blatt 2 als 1 Grundstück zu buchen sind oder jeweils unter einer eigenen laufenden Nummer.
Die GBV habe ich hierzu befragt. In § 13 Abs. 4 GBV steht, dass die Abs. 2 und 3 des § 13 bei der Abschreibung eines Grundstücksteils entsprechend anzuwenden sind. Meines Erachtens schreibe ich ja 3 Grundstücksteile ab, welche dann in Anwendung des § 13 Abs. 2 GBV unter je einer laufenden Nummer eingetragen werden müssten. Einen Antrag auf Teilung habe ich aber insoweit ja nicht.