Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen

  • Die Motivlage beim Standesamt ist eindeutig: Es sollen möglichst alle Beurkundungen in einem Akt an einem Tag durchgeführt werden. Anzeige, Namensführung, Anerkennung, Zustimmung machen im Rahmen einer Urkunde weniger Arbeit und sind weniger fehleranfällig als wenn Urkunden erst noch zusammengeführt werden. Zumal ja noch offen ist, bei welchem Standesamt die Geburt beurkundet werden wird.
    Das Geburtsstandesamt muss in jedem Fall die Identitäten und die Geburtseinträge der woanders Erschienenen nochmals überprüfen.

    Zu den Fällen von § 1597a BGB: Ich wollte lediglich Ihre Frage beantworten, Frog.

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    Bei Jugendämtern werden häufig Kombiurkunden gemacht, die sowohl Vaterschaftsanerkennung als auch Unterhalt enthalten. Entsprechend könnte auf eurer Vollstreckungsabteilung eine Musterurkunde schlummern.
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    Was hat die Vaterschaftsanerkennung mit der Vollstreckungsabteilung, sprich dem Vollstreckungsgericht, zu tun?

    Weshalb sollte sich dort eine Musterurkunde befinden? :gruebel: Wenn dann doch eher beim Familiengericht.

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    Zu den Fällen von § 1597a BGB: Ich wollte lediglich Ihre Frage beantworten, Frog.

    Der Hinweis auf die entsprechende Problematik war interessant. Meine Frage hatte sich allerdings an AnnyMS gerichtet und war schon ein paar Beiträge zuvor von ihr beantwortet worden.

    Eigentlich sollte es nicht sein, dass die Väter/Eltern zwecks Beurkundung bei Gericht erscheinen, weil das Jugendamt erst in vier Monaten einen Termin vergeben mag/kann. :(

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    Bei Jugendämtern werden häufig Kombiurkunden gemacht, die sowohl Vaterschaftsanerkennung als auch Unterhalt enthalten. Entsprechend könnte auf eurer Vollstreckungsabteilung eine Musterurkunde schlummern.
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    Was hat die Vaterschaftsanerkennung mit der Vollstreckungsabteilung, sprich dem Vollstreckungsgericht, zu tun?

    Weshalb sollte sich dort eine Musterurkunde befinden? :gruebel: Wenn dann doch eher beim Familiengericht.


    Ich denke damit war gemeint, wenn eine Vollstreckung wegen Unterhalt aus einer solchen Kombi-Urkunde stattfindet. Dann werden diese ja mit PfÜB-Antrag eingereicht :)

    Einmal editiert, zuletzt von AnnyMS (16. Mai 2022 um 10:58)

  • So gesehen, stimmt das natürlich. :cool:

  • Ich denke damit war gemeint, wenn eine Vollstreckung wegen Unterhalt aus einer solchen Kombi-Urkunde stattfindet. Dann werden diese ja mit PfÜB-Antrag eingereicht :)

    Genau, so war es gemeint... Bei meinen Vollstreckungssachen sehe ich die Dinger regelmäßig. Ich habe es bloß vergessen, mir mal eine Kopie zu machen, sonst könnte ich besser helfen:(

  • Genau, so war es gemeint... Bei meinen Vollstreckungssachen sehe ich die Dinger regelmäßig. Ich habe es bloß vergessen, mir mal eine Kopie zu machen, sonst könnte ich besser helfen:(

    Ich hatte heute tatsächlich schon Glück! Mache auch Vollstreckungssachen und habe direkt beim dritten PfÜB eine solche Urkunde gehabt :) (zwar etwas älter, aber besser als nichts)

  • Solche Kombi-Urkunden aus Vaterschaft und Unterhalt dürfte heutzutage im Jugendamt eher die Ausnahme als die Regel sein. Bei uns gibt es dazu schon seit Jahren gar keine Vorlage mehr.

    Grundsätzlich finde ich, dass Eltern zur Vaterschaftsanerkennung ins Jugendamt, Standesamt oder zum Notar gehen sollten, weil es dort einfach routiniertes Tagesgeschäft ist. Eine standardmäßige Wartezeit von 4 Monaten ist völlig inakzeptabel und ein Zeugnis für totales Organisationsversagen. In unserem Jugendamt werden die Urkunden tagfertig in der Öffnungszeit erstellt.

    Für die notwendige umfassende Belehrung, gäbe es zumindest beim Deutschen Jugendhilfeinstitut eine Version für Vaterschaft und Unterhalt, falls das mal wieder jemand benötigt. Gibt es auch auf englisch, französisch und arabisch. Gefällt mir persönlich nicht so gut, aber besser als gar kein Anhaltspunkt, wenn man das noch nie gemacht hat.

  • Solche Kombi-Urkunden aus Vaterschaft und Unterhalt dürfte heutzutage im Jugendamt eher die Ausnahme als die Regel sein. Bei uns gibt es dazu schon seit Jahren gar keine Vorlage mehr.

    Weshalb eigentlich (nur mal aus Interesse gefragt)?

    Grundsätzlich finde ich, dass Eltern zur Vaterschaftsanerkennung ins Jugendamt, Standesamt oder zum Notar gehen sollten, weil es dort einfach routiniertes Tagesgeschäft ist. Das sehe ich auch so. Eine standardmäßige Wartezeit von 4 Monaten ist völlig inakzeptabel und ein Zeugnis für totales Organisationsversagen. In unserem Jugendamt werden die Urkunden tagfertig in der Öffnungszeit erstellt.

    Ich kenne zwar die Wartezeit beim hiesigen JA in diesen Angelegenheiten nicht, finde aber 4 Monate ebenfalls unzumutbar.

    Für die notwendige umfassende Belehrung, gäbe es zumindest beim Deutschen Jugendhilfeinstitut eine Version für Vaterschaft und Unterhalt, falls das mal wieder jemand benötigt. Gibt es auch auf englisch, französisch und arabisch. Gefällt mir persönlich nicht so gut, aber besser als gar kein Anhaltspunkt, wenn man das noch nie gemacht hat.

    Vielen Dank für den Link, der hilft sicher im Fall der Fälle.

  • 99% der Eltern leben zum Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkennung zusammen. Es gibt damit keine pauschal anzuerkennende und vollstreckbare Barunterhaltsleistung, die nur für den Vater gilt.

    Das stimmt natürlich.

    Allerdings würde ich aus meiner Gerichtspraxis heraus den Anteil zusammenlebender Eltern viel niedriger einschätzen.

    Du hattest im Vorbeitrag geschrieben,

    Zitat

    dürfte heutzutage im Jugendamt eher die Ausnahme als die Regel sein

    Also war das früher mal ganz anders? Müsste dann aber schon einige Zeit her sein. Für das Zusammenleben bzw. die Geburt eines Kindes wird ja schon länger keine vorherige Heirat mehr "erwartet".

  • Mir sind die Kombi-Urkunden vornehmlich aus den Jahren bis 2008 bekannt. Eine Jüngere habe ich nach eigener Erinnerung nicht mehr zu Gesicht bekommen. Ich war zu diesem Zeitpunkt noch in einem anderen Bereich des Jugendamtes tätig und kann daher keinen rechtlichen Zusammenhang wiedergeben.

    Man findet keinerlei Hinweis mehr in der Fachliteratur. Lediglich im Beck'schen Notar-Handbuch habe ich noch den Satz "Vaterschaftsanerkenntnisse können mit einer vollstreckbaren Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt verbunden werden" gefunden. Das war alles.

  • Auf einer Veranstaltung des Dijuv wurde der Datenschutz stark thematisiert. Dort wo die Personenstandspassagen vorzulegen waren, ist die Höhe des Unterhalts nicht bekannt zu geben. In den Vollstreckungsverfahren sind die Details zur Mutter nicht von Belang. Hinzu kamen noch die Zustimmungsprobleme. Stimmte die Mutter einer Kombiurkunde zu entstand der Eindruck, sie habe auch dem Unterhalt zugestimmt.<br />
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    In der Summe gab es keinen Grund, Unterhaltsurkunden mit Personenstandsurkunden zu kombinieren. 

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