Hallo,
ich habe folgendes "Problem": Eine Betreuung läuft bereits über 10 Jahre. Betreuer ist ein Vereinsbetreuer, so dass jährlich nur die Berichte eingereicht wurden. Nun findet ein Betreuerwechsel auf einen ehrenamtlichen Betreuer statt.
Folglich muss nun die Schlussrechnung vom Vereinsbetreuer für über 10 Jahre gefordert werden.
Der Vereinsbetreuer hat diese vorgelegt, nach seinen Möglichkeiten (nicht alle Belege sind noch vorhanden, geschweige denn leserlich).
Hat jemand eine Rechtssprechung/Kommentierung parat, die es dem Rechtspfleger erlaubt die Schlussrechnung nur stichprobenartig zu prüfen?
Komplett 10 Jahre im Ganzen zu prüfen ist meiner Meinung nach unzumutbar, da dies eindeutig über das normale Pensum hinaus geht.
Vielen Dank vorab.