Wie geht ihr eigentlich mit untergeordneten Regelwerken beimVerein um (GeschäftsO, JugendO, BeitragsO…) ?
Wir schreiben den Vereinen:
Siemüssen in der Satzung festlegen, ob die in der Satzung an versch. Stellengenannten Ordnungen (JugendO, EhrenO, SchiedsO, GestaltungsO…) Bestandteil derSatzung sein sollen oder nicht.
Fallsja, wären Sie der Satzung beizufügen und jede Änderung in einer Ordnung würdeauch eine Satzungsänderung darstellen, die im Vereinsregister eingetragenwerden muss.
Fallsnicht, regeln Sie dies bitte ausdrücklich in der Satzung.
Das macht allerdingsviel Arbeit und ich frage mich, ob man den Ordnungen nicht generell untergeordnetenCharakter ohne rechtlichen Belang zuordnen könnte?
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