Untergeordnete Regelwerke bei Vereinen.....

  • Wie geht ihr eigentlich mit untergeordneten Regelwerken beimVerein um (GeschäftsO, JugendO, BeitragsO…) ?

    Wir schreiben den Vereinen:
    Siemüssen in der Satzung festlegen, ob die in der Satzung an versch. Stellengenannten Ordnungen (JugendO, EhrenO, SchiedsO, GestaltungsO…) Bestandteil derSatzung sein sollen oder nicht.
    Fallsja, wären Sie der Satzung beizufügen und jede Änderung in einer Ordnung würdeauch eine Satzungsänderung darstellen, die im Vereinsregister eingetragenwerden muss.
    Fallsnicht, regeln Sie dies bitte ausdrücklich in der Satzung.
      
    Das macht allerdingsviel Arbeit und ich frage mich, ob man den Ordnungen nicht generell untergeordnetenCharakter ohne rechtlichen Belang zuordnen könnte?

  • Wir sind hier etwas pragmatischer:
    Werden die entsprechenden Ordnungen nicht konkret als Bestandteil der Satzung definiert, werden sie nicht wie diese behandelt.
    Wird wie meist üblich nur auf solche Ordnungen verwiesen, behandeln wir sie also für uns als nicht relevant, wir verlangen daher keine solche Definition wie ihr.

    Der eine oder andere Verein hat sich auf netten gerichtlichen Hinweis sehr schnell dazu entschlossen, die Ordnungen nicht als Satzungsbestandteil zu händeln ...

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