Hallo!
Folgender Fall beschäftigt mich:
Die 1924 geborene Erblasserin ist ledig und kinderlos verstorben.
Bekannt ist die vorverstorbene Schwester mütterlicherseits.
Deren beiden Söhne (also die Neffen der Erblasserin) möchten einen Erbschein beantragen und können die Existenz weiterer Geschwister mütterlicherseits ausschließen.
Aus der Geburtsurkunde der Erblasserin geht ein anderer Vater hervor als aus der Urkunde ihrer Schwester. Die Neffen mütterlicherseits können zum Vater der Erblasserin keine Angaben machen.
Meine Recherchen über Standesamt und Familiengericht haben außer dem Namen des Vaters keine Ergebnisse gebracht, da wohl sämtliche Akten zur Vaterschaftsfeststellung aus den 1930er Jahren ausgesondert/unauffindbar sind.
Auf meinen Hinweis hin, einen Mindestteilerbschein zu erteilen und im Übrigen Teilnachlasspflegschaft anzuordnen, da die Existenz von Geschwistern väterlicherseits möglich ist, wurde durch die Neffen ein Rechtsanwalt eingeschaltet.
Dieser besteht nun auf ein Aufgebotsverfahren zur Ausschließung potentieller Erben väterlicherseits.
Meine Frage: Geht das so einfach?
Der Nachlass ist werthaltig (ca. 400.000 €)
Bereits jetzt danke für eure Hilfe!