Hallo,
die Betreuerin hat die Vermögenssorge , soweit sie nicht über Kontovollmachten verfügt.
Es gibt ein Sparbuch mit erheblichem Vermögen für das sowohl die Betreuerin als auch ein Dritte Person Vollmacht hat. Muss die Betreuerin die Vollmacht für den Dritten widerrufen ?