Der BGH aber schon.
Zuständigkeit Erinnerung gegen PfÜb
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Der BGH aber schon.
Ich weiß schon welche Entscheidung du meinst, aber so ausdrücklich steht dass da gar nicht
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Muss der BGH erst wieder irgendwas ausdrücklich bestimmen, bevor alle anderen einfach mal für sich entscheiden? Kann doch irgendwie nicht sein, oder?
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Auch, wenn der BGH etwas entscheidet, kann man das für falsch halten und anders entscheiden. Der BGH ist nicht der Gesetzgeber. Für uns ist nur das Gesetz bindend.
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Auch, wenn der BGH etwas entscheidet, kann man das für falsch halten und anders entscheiden. Der BGH ist nicht der Gesetzgeber. Für uns ist nur das Gesetz bindend.
ja das stimmt, jedoch sollte die Abweichung von einer Entscheidung eines übergeordneten Kollegialgerichts stets mit sorgsamer Begründung erfolgen.....
I.Ü. hat das AG Hbg völlig Recht, die Entscheidung aus Köln stimmt aber auch (vermute, es war ein Reparatur-Fall).
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Heute so harmonisch, weil Du beide kennst?
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