Hallo ihr Lieben,
ich brauche mal euer Schwarmwissen.
Folgender Fall:
Herr X ist verstorben. Ausweislich des (in beglaubigter Abschrift vorgelegten) Erbscheins sind seine Erben die Ehefrau und 4 Kinder.
Die Ehefrau steht unter Betreuung. 2 ihrer Töchter sind Betreuer.
Nun fiel auf, dass das Sparbuch des Verstorbenen weg ist. Den Antrag auf Aufgebot stellt der Ergänzungsbetreuer der Ehefrau. Der Ergänzungsbetreuer wurde bestellt mit dem Aufgabenkreis "Erbangelegenheiten nach dem verstorbenen Ehemann".
Nun meine Fragen:
1. kann der Ergänzungsbetreuer mit dem benannten Aufgabenkreis das Aufgebot beantragen?
2. müssen alle Erben den Antrag auch stellen und ggf. die eV abgeben, dass das Sparbuch weg ist?
3. Kann der Ergäbzungsbetreuer für seine Betreute überhaupt versichern, dass das Sparbuch weg ist?
4. zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk die ausstellende Bank ihren Hauptsitz hat oder?
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe... ich hab mich schon dumm und dämlich gesucht, bin aber nicht richtig fündig geworden.