Bekanntgabe der Adresse der Miteigentümer an Vormerkungsberechtigten

  • Hallo zusammen,

    ich habe hier folgende Anfrage vom Notar auf dem Tisch:

    Der Käufer hat u. a. einen 1/6 MEA an einer Verkehrsfläche erworben. Der Notar fragt, ob es möglich ist, die Anschriften der drei weiteren Miteigentümer an einer Verkehrsfläche bekannt zu geben. Der Käufer möchte mit ihnen Kontakt aufnehmen. Warum wird nicht gesagt.

    Ich bin der Auffassung, dass er zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anspruch auf diese Auskünfte hat. Er ist noch nicht Eigentümer.

    Wie seht ihr das?

  • Ich würde die auch nicht einfach raus geben. Wir lösen das hier so:
    Wir schreiben ihm, dass das nicht geht und fragen, ob wir stattdessen seine Daten an die anderen mitteilen sollen, damit sie die Möglichkeit haben, mit ihm Kontakt aufzunehmen. Wenn er zustimmt, schicke ich denen ein Schreiben, dass er sich gemeldet hat und um Kontaktaufnahme bittet.

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