Bescheinigung nach der VO 1215/2012

  • Hallo,

    Ich muss eine Bescheinigung nach EG Vo Nr. 1215/2012 erteilen.
    Es geht um einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss ( § 11 RVG ).
    Dazu habe ich 2 Fragen:
    Das verfahrenseinleitende Schriftstück dürfte ja hier im Gegensatz zum KFB nach §§ 103, 104 ZPO der Vergütungsfestsetzungsantrag sein?

    Der Antrag ist hier per Einschreiben gegen internationalen Rückschein zugestellt worden. Daher dürfte das unproblematisch sein ( auch, wenn ich- wie immer nicht erkennen kann, wer den Rückbrief unterschrieben hat... ). Der Antragsgegner hat sich nie gemeldet im Festsetzungsverfahren.

    Nun komme ich in diesem Online- Formular an den Punkt, an dem ich angeben muss, ob die Entscheidung im Ursprungsmitgliedsstaat vollstreckbar ist, ohne, dass weitere Bedingungen erfüllt sein müssen. Das ist ja so.
    Wenn ich das jedoch mit ja beantworte öffnet sich ein Feld, in dem ich angeben muss, wann die Entscheidung für vollstreckbar erklärt wurde:gruebel:
    Aber ich erkläre doch einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss nicht für vollstreckbar.
    Was trage ich da denn ein?:oops:

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