Ausgliederung e.K komplett auf neu GmbH - Firma beibehalten

  • Hallo,
    ich habe eine Anmeldung wie im Titel angegeben - Neugründung GmbH mit Ausgliederung e.K. als Sacheinlage. GF, alleiniger Gesellschafter, Einzelkaufmann alles dieselbe Person.
    Firma soll vom Kern von der neuen GmbH übernommen werden, lediglich der Rechtsformzusatz e.K. wird zu GmbH.

    Gem. § 125 UmwG gilt der § 18 UmwG nicht für die Ausgliederung. In der Kommentierung ergibt sich dann, dass bei der Totalausgliederung aber der Zweck dieser Vorgabe nicht erfüllt wird.
    MüKo zu § 22 HGB Rn.100
    Henssler/Strohn § 18 Umw Rn. 20 ff.
    Im Rahmen der teleologischen Reduktion soll die Firmenübernahme möglich sein oder über § 22 HGB.

    Auch über DNotI-Report 1995/06
    und in DNotI-Report 2014/24 wir nur noch auf die Möglichkeit § 22 HGB verwiesen.

    Wie seht ihr das?

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