• Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

    Ich hoffe, dass mir hier vielleicht jemand helfen kann. Es geht um einen Tausch/Wechsel als Bundesbeamter. Ist es überhaupt möglich oder einfach, als Bundesbeamter wieder zurück in den Landesdienst zu wechseln (Bundesland egal)? Oder kommt da wirklich eher nur der Wechsel zwischen Bundesbehörden in Betracht? Auch über eigene Erfahrungswerte freue ich mich zu hören :)

  • Ein Wechsel in eine Landesbehörde sollte grundsätzlich möglich sein, ausschlaggebend ist immer der Bedarf der Behörde- ggf. bei der Landesbehörde informieren.

    Kam hier noch nicht vor, dass jemand sich derart verschlechtern wollte und vom Arbeitgeber mit den tiefen Taschen (Gehalt, Personalstärke, Materialausstattung, Etat) zum verarmten Bruder wollte (Beförderungsstaus, kleineres Gehalt, Kürzungen in Personal und Materialetats, PEBBSY weit über 100).

    Und mache dich vorher auch schlau wieviel weniger du verdienen wirst, ob du mit den ca. 200 € netto weniger/MONAT ( je nach Bundesland unterschiedlich) zzgl. Entfallen von Ministerialzulage; Coronazulage etc. auch wirklich zufrieden sein kannst.

  • Ich habe schon von Kollegen gehört, die sich aus der Landesjustiz zu einer Bundesbehörde gemeldet haben und nach ein paar Jahren wieder zurückkamen. Das war jeweils eine Versetzung - keine reine Abordnung; also mit allem drum und dran.

    Damit der Wechsel zum verarmten Bruder auf Dauer nicht ganz so schwer gefallen ist, hat der kleine verarmte Bruder zum Glück recht schnell befördert.:cool:
    (Bin nicht neidisch, Flexibiliät soll ruhig belohnt werden).

  • Wer vom Bund zum Land auf eine Stellenausschreibung wechselt, kann bei einem realen Einkommensverlust, ggf auch entsprechende Ausgleichszahlungen erhalten. Das dürfte in jedem Landesrecht vorgesehen sein.

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

  • Wer vom Bund zum Land auf eine Stellenausschreibung wechselt, kann bei einem realen Einkommensverlust, ggf auch entsprechende Ausgleichszahlungen erhalten. Das dürfte in jedem Landesrecht vorgesehen sein.


    Das dürfte so korrekt sein.
    Ich habe sogar innerhalb der hess. Landesverwaltung eine Ausgleichszulage erhalten nachdem ich vom Vollzug (bei dem es die ehem. "Gitterzulage" (jetzt: Vollzugszulage) gegeben hat) zur Gerichtsbarkeit gewechselt bin. Da wurde mir bei Versetzung eine Ausgleichszahlung in Höhe der Gitterzulage gewährt, da ich mich sonst finanziell durch den Wegfall der Gitterzulage verschlechtert hätte.
    Wichtig: Diese Ausgleichszahlung kommt nicht automatisch sondern nur auf Antrag...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!