Termin nach Entlassung

  • Ich habe hier ein Großelternpaar als Vormund (beide).

    Nachdem ich ewig den Mündelberichten und Vermögensnachweisen nachgelaufen bin und diese bis heute immer noch nicht vollständig vorliegen, habe ich die beiden entlassen und das Jugendamt zum Vormund bestellt. Vorher hatte ich mehrfach angeschrieben und auf die fehlenden Unterlagen hingewiesen, auch persönliches Vorsprechen angeboten. Nichts.

    Dann hatte ich einen Termin zur persönlichen Vorsprache festgesetzt. Nichts.

    Eine letzte Fristsetzung mit Androhung des Vormundwechsels war auch fruchtlos.

    Nachdem ich beide nun entlassen und das Jugendamt zum Vormund bestellt habe, kommt folgendes Schreiben:

    "Widerspruch! Wir bitten um einen Termin in der 50. oder 51. KW ab 16 Uhr. Familie X"

    Würdet ihr hier noch ein persönliches Gespräch für sinnvoll halten? Wie ist es mit der Unterschrift "Familie X" (Üblicherweise regelt alles die Großmutter, ich gehe davon aus, daß sie das Schreiben geschrieben hat). Anregungen?

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Ich würde jetzt kein Gespräch mehr anbieten. Du hattest sie ja sogar geladen und sie sind unentschuldigt nicht erschienen. Ich würde darauf hinweisen und mitteilen, dass nun ein Beschluss ergangen ist gegen den sie Rechtsmittel einlegen können, das schriftlich zu begründen ist.

  • Das Schreiben der entlassenen Vormünder dürfte als Beschwerde anzusehen sein, sodass ich die Akte dem OLG vorlegen würde.

    Ohne vorher zu ermitteln, was die entlassenen Vormünder noch ergänzend vortragen wollen und ohne Berücksichtigung dieses Vortrags im Rahmen der Nichtabhilfeentscheidung?

  • Das Schreiben der entlassenen Vormünder dürfte als Beschwerde anzusehen sein, sodass ich die Akte dem OLG vorlegen würde.

    Ohne vorher zu ermitteln, was die entlassenen Vormünder noch ergänzend vortragen wollen und ohne Berücksichtigung dieses Vortrags im Rahmen der Nichtabhilfeentscheidung?

    Ja, weil ohnehin keine Abhilfebefugnis besteht, § 68 Abs. 1 Satz 2 FamFG.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Ich würde tatsächlich das Gesprächsangebot wahrnehmen und die Akte solange noch nicht an das OLG vorlegen; den zuständigen Jugendamtsmitarbeiter würde ich dazu bitten, dann kann gleich entweder eine Art Übergabe der Vormünder auf den gewählten Amtsvormund vorgenommen werden, bzw. die Angelegenheit kann wieder gerade gerückt werden durch anschließende Entlassung des Jugendamts und Bestellung der Großeltern. Je nach Alter würde ich auch natürlich das Mündel dazu bitten. Die Großeltern sollen dann auch gleich alle relevanten Unterlagen mitbringen, damit sie für die Akte kopiert und ggf. sodann gleich an den Amtsvormund übergeben werden können.

    In dem Termin würde ich den "Widerspruch" besprechen. Die Großeltern haben offensichtlich nicht völlig verweigert, sondern eher in Salamitaktik Unterlagen nachgereicht, wenn auch weder pünktlich noch vollständig.

    Vielleicht haben die Großeltern ja nur einen Schuss vor den Bug gebraucht und es musste erst mit dem Jugendamt "gedroht" werden, damit diese nun plötzlich aufwachen und merken, dass es zwölf geschlagen hat, wer weiß?

    Ich habe hier auch einige wenige Vormünder, die unter dem Strich dem Gericht gegenüber unzuverlässig sind. Dennoch habe ich den Eindruck, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten gut um das Mündel und dessen Interessen kümmern und dass auch im Hinblick auf fehlendes Vermögen keine Haftungsrisiken drohen. Oft haben diese Familienmitglieder einfach keine guten Erfahrungen mit staatlichen Behörden gemacht und sind auch oft schnell am Rande ihrer Kompetenz angelangt. Statt die geforderten Unterlagen vorzulegen, kam lediglich der Antrag auf Auszahlung der Jahrespauschale....
    Da gab es bei mir auch klärende Gespräche, in denen ich Tacheles mit den Vormündern geredet habe. Statt Berichten gab es dann eben Jahresgespräche, zu denen ich ins Dienstzimmer geladen habe, da haben die Vormünder dann die Unterlagen mitgebracht (Zeugnisse, Sparbücher, Kontoauszüge etc.) und teilweise waren auch die Mündel dabei. Das hat dann meistens auch geklappt. Gelegentlich habe ich bei Familien, wo ich kein so gutes Gefühl hatte, ergänzend auch angemeldete und unangemeldete Hausbesuche gemacht.
    Ganz Unbelehrbare hatte ich selten, da habe ich dann die Entlassung auch eisern und zügig durchgezogen. Aber auf einen Versuch würde ich es ankommen lassen.

    Oft haben die Vormünder einfach Hemmung, die Berichte zu schreiben und sich um den "Papierkram" zu kümmern. Persönliche Vorsprachen machen denen aber oft nichts aus und sie haben oft Zeit. So erhalte ich dann wenigstens einen unmittelbaren Eindruck von den Vormündern und eben oftauch vom Mündel.
    Klar ist es nicht ideal, wenn die Vormünder nicht ausreichend kooperativ sind und vielleicht auch schnell mit Bürokram überfordert. Aber wenn das Setting passt (Mündel krankenversichert, lebt im Haushalt der Großeltern, alle ALG-II-Bezug, Schulbesuch passt, Noten sind im Rahmen, Besuch von Familienhelfer o. ä.) halte ich trotzdem an den Naturalvormündern fest, zumal die Amtsvormünder ja stets sehr hohe Fallzahlen haben und zwar fachlich versiert sind, aber ihre Kapazitäten stets priorisieren müssen.

    Insgesamt habe ich ein paar Vormundschaften, in denen die Vormünder seitdem eben persönlich erscheinen und mir Bericht erstatten. Das läuft eigentlich gut. Ich schreibe Sie im Regelfall an, wenn der Jahresbericht ansteht, mache mit Ihnen einen Termin aus, an dem das Mündel am besten mitkann. Das Gespräch dauert dann idR eine halbe Stunde. Ich bin auf dem Laufenden, mache ein kurzes Protokoll über den Gesprächsinhalt, kopiere die relevanten Unterlagen, die Vormünder machen Ihre Pauschale geltend und es herrscht im Regelfall wieder ein Jahr Ruhe. Manchmal lasse ich mir Unterlagen nachreichen. Das klappt dann auch, weil die Vormünder dann genau wissen, welches Schreiben oder welches Dokument sie vorlegen sollen - meistens bringen Sie es am nächsten Tag persönlich vorbei. Je nach Alter unterhalte ich mich dann auch gern allein für 5 - 10 Minuten mit dem Mündel.
    Also habe ich weniger Aufwand, wie wenn ich denen alles schriftlich aus der Nase ziehen muss und ich habe jedes Jahr einen persönlichen Eindruck von den Vormündern und meist auch vom Mündel.

    Vielleicht lernen die Vormünder in Deinem Fall im Termin dann auch den zuständigen Jugendamtsmitarbeiter kennen und können Vorbehalte abbauen? Hatte ich auch schon, dass Naturalvormünder am Ende dankbar für Entlassung waren und es als Entlastung empfanden, aber zunächst eben große Vorbehalte gegenüber Jugendamt hatten. Am Ende war es so, dass Jugendamt und Naturalvormünder ein relativ gutes Team abgegeben haben, in dem die ehemaligen Vormünder den Alltag für das Mündel gemanagt haben und das Jugendamt dann nur wenig machen musste.

    Sollte im Gespräch mit den Großeltern aber herauskommen, dass sie komplett unkooperativ und unfähig sind, würde die den Widerspruch auch als Beschwerde auslegen.

    Das kann aber alles erst in einem Gespräch herausgefunden werden. Daher würde ich das Angebot annehmen und dann aber auch die Minimalforderungen unmissverständlich formulieren, um die Entlassung wieder rückgängig zu machen. Der Jugendamtsmitarbeiter kann in einem solchen Gespräch eine wertvolle Unterstützung sein; seine Motivation ist im Regelfall auch, die Vormundschaft wieder abgeben zu können oder für den Fall, dass die Großeltern tatsächlich unfähig sind, diese zumindest anfangs kennen gelernt zu haben und eine halbwegs ordentliche Übergabe machen zu können.

    Momentan haben die Großeltern (ausnahmsweise) ein Interesse, mitzuwirken, um wieder installiert zu werden. Nutze diese Motivation!

  • Vielleicht habe ich etwas übersehen, für mich riecht das Ganze danach, dass das Enkelkind bei den Großeltern lebt. Wenn ja, sind sie Pflegeeltern, die möglicherweise noch nicht vom Jugendamt betreut werden.
    In dieser Konstellation werden wir angeschrieben und gebeten, unsere Aufgabe nach § 53 Abs. 3 SGB VIII aufsuchend auszuüben. Meistens wird mir der Job übertragen. Vor Ort geht es dann meistens um bürokratische Hürden und Sorgen. Gerichtsschreiben lösen bei einigen Angst aus. Das Formular ist für Mündel im Haushalt denkbar ungeeignet. Schreiben fällt schwer, Telefonieren dagegen wirkt.

    Ähnlich wie Ivo: Die Ressource ist für uns unverzichtbar. Wenn jemand 20 solcher Amtsvormundschaften hat, ist er schon voll auslastet, denn da gibt es dann keinen Grund für reduzierte Mündelbesuche. Und jeder Besuch artet in Arbeit aus.

  • Es stimmt, das Mündel lebt bei den Großeltern. Daran soll sich auch nichts ändern.

    Es gab noch ein weiteres Geschwisterkind, dort war über Jahre das Jugendamt Vormund. Dieses kam mit den strengen Sitten der Großeltern nicht zurecht und zog es vor, in einem Heim zu leben. Es ist mittlerweile volljährig.

    Ich hatte ja vorher mit dem Jugendamt gesprochen, ob dort Bereitschaft zur Übernahme der Sache besteht. Der Amtsvormund kennt die Verhältnisse und weiß, daß die Großeltern Gerichten/Behörden gegenüber eher sehr reserviert auftreten und sich nicht in die Karten schauen lassen wollen. An Defiziten der Großeltern liegt jedenfalls nicht; wenn sie wöllten, könnten sie schon...

    Meine Gedanken kreisten eben auch um die Frage, ob hier überhaupt - selbst wenn ich wöllte - abgeholfen werden könnte bzw. wie mit der Unterschrift "Fam. X" hinsichtlich der "Beschwerde" umzugehen ist... Evtl. könnte man ja - sollte es tatsächlich einen Termin geben, in dem sich alles klären ließe - die Großeltern zu Protokoll geben lassen, daß das Schreiben vom ... nicht als Beschwerde gedacht war.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Es stimmt, das Mündel lebt bei den Großeltern. Daran soll sich auch nichts ändern.

    ....

    Von Mündelvermögen war bisher nicht die Rede. Der Lebensunterhalt scheint sichergestellt zu sein. Also wurde eine familieninterne Lösung gefunden, die zumindest für ein Kind funktioniert. Ob die Pflegefamilie vom Jugendamt finanziert und beraten wird, fehlt auch in der Darlegung.

    Dann sollten sich JA und als Gericht fragen, ob sie ihre Aufgaben dem Inhalt nach erledigt haben oder ob sie sich auf formales Arbeiten beschränkt haben. Die Pflegeeltern/Großeltern dagegen haben die elterlichen Aufgaben inhaltlich erledigt. Lediglich bei den Berichten über die Inhalte geschlampt. Sie deswegen zu entlassen, erscheint mir überzogen.

    Wie will der Amtsvormund mit den Erziehungspersonen künftig zusammenarbeiten, wenn seine Beratung vorher nichts bewirkt hat?

    Zumindest könnte man jetzt noch verstärkt nach einem Einzelvormund suchen und wenn es binnen 1 Monat nicht klappt nach einem Berufsvormund. Das Amtsgericht könnte einen Gesprächstermin unter der Überschrift: "Gemeinsame Suche nach Einzelvormund" wieder innerhalb seiner Aufgabe den Konflikt gestalten und die Frage nach dem Rechtsmittel en passant ansprechen.

  • Von Mündelvermögen war bisher nicht die Rede.


    Naja, so klar scheint mir das nicht:

    Nachdem ich ewig den Mündelberichten und Vermögensnachweisen nachgelaufen bin und diese bis heute immer noch nicht vollständig vorliegen

    Die Pflegeeltern/Großeltern dagegen haben die elterlichen Aufgaben inhaltlich erledigt. Lediglich bei den Berichten über die Inhalte geschlampt. Sie deswegen zu entlassen, erscheint mir überzogen.

    Nach der Darstellung in #1 und der Ergänzung in #8 haben die Großeltern jegliche Versuche zur Klärung einschließlich Gesprächsangebot ignoriert und erst auf die Entlassung reagiert. Sie waren nicht einfach etwas nachlässig oder überfordert, sondern schlicht unwillig. Und damit disqualifizieren sie sich als Vormünder.

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