Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Beschlusses - Serbien

  • Guten Tag liebe Gemeinde,

    ich bin völlig ratlos und bitte um eure Hilfe.

    Es geht um einen serbischen Unterhaltstitel. Mutter + Kind leben in Serbien, Titel stammt ebenfalls aus Serbien. Vater lebt in Taiwan. Die Vaterschaft wurde am hiesigen Gericht festgestellt.

    Jetzt die Fragen:
    -Bin ich örtlich zuständig? Wonach richtet sich diese?

    - Wer ist funktionell zuständig? Findet die AUG auch für serbische Titel Anwendung? Soweit ich weiss ist Serbien lediglich Vertragsstaat des New Yorker UN-Übereinkommens vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (BGBl. 1959 II S. 150) gem. § 1 Abs.1 Nr. 2d AUG.

    Wenn ich zuständig wäre, wie läuft solch ein Verfahren ab? Welche Kosten entstehen?

    Vielen Dank

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