Anmeldenote Stuttgart

  • Hallo,

    ich habe Ende Oktober nach meinem Gespräch eine Anmeldenote zugeschickt bekommen. Jetzt habe ich gesehen, dass andere zur gleichen Zeit eine Zusage bekommen haben. Ist es also schlecht eine Anmeldenote zu bekommen?
    Im Gespräch meinte man, dass ich eine Anmeldenote bekomme und nicht direkt eine Zusage. Daher dachte ich, dass es ganz normal ist nur eine Anmeldenote zu bekommen.
    Wie sieht das bei euch aus? :confused:
    Mit welcher Anmeldenote kann ich keine spätere Zusage mehr erwarten?

  • Hallo,

    eine Rangnote zu bekommen und Abwarten zu müssen ist eigentlich der Regelfall, damit bist Du auf der sogenannten "Warteliste".
    In meinem Bewerbungsgespräch (2018) wurde mir mitgeteilt, dass nur die Besten mit einer gewissen Rangnote eine sofortige Zusage bekommen, alle anderen kommen auf die Warteliste und bekommen zu einem späteren Zeitpunkt Bescheid; das sei das ganz normale Prozedere. Da man Dir nicht gesagt hat, dass Sofortzusagen existieren, würde ich davon ausgehen, dass für das OLG im Termin schon feststand, dass Du auf die Warteliste kommst.
    Das OLG führt ja noch relativ lang Gespräche, sodass sich die Liste immer wieder aktualisiert, hier gehe ich davon aus, dass sie nicht direkt zu viele Direktzusagen vergeben wollen, um abzuwarten, was da noch so kommt.

    Man kann allerdings nicht pauschal sagen, mit welcher Note keine Zusage mehr erwartet werden kann. Erfahrungsgemäß tut sich auf der Warteliste sehr viel, teilweise gab es noch Nachrücker, die im Juli oder August eine Zusage bekommen haben, da andere abgesprungen sind.

    Also keine Sorge!

  • Hallo,

    eine Rangnote zu bekommen und Abwarten zu müssen ist eigentlich der Regelfall, damit bist Du auf der sogenannten "Warteliste".
    In meinem Bewerbungsgespräch (2018) wurde mir mitgeteilt, dass nur die Besten mit einer gewissen Rangnote eine sofortige Zusage bekommen, alle anderen kommen auf die Warteliste und bekommen zu einem späteren Zeitpunkt Bescheid; das sei das ganz normale Prozedere. Da man Dir nicht gesagt hat, dass Sofortzusagen existieren, würde ich davon ausgehen, dass für das OLG im Termin schon feststand, dass Du auf die Warteliste kommst.
    Das OLG führt ja noch relativ lang Gespräche, sodass sich die Liste immer wieder aktualisiert, hier gehe ich davon aus, dass sie nicht direkt zu viele Direktzusagen vergeben wollen, um abzuwarten, was da noch so kommt.

    Man kann allerdings nicht pauschal sagen, mit welcher Note keine Zusage mehr erwartet werden kann. Erfahrungsgemäß tut sich auf der Warteliste sehr viel, teilweise gab es noch Nachrücker, die im Juli oder August eine Zusage bekommen haben, da andere abgesprungen sind.

    Also keine Sorge!


    Ok, Dankeschön :)

    Am Ende vom Gespräch hatte man erst etwas von einer Zusage gesagt, aber hat es dann in den nächsten Sätzen auf eine Rangnote abgeändert :/
    Knapp daneben ist auch vorbei...

  • Hallo zusammen,
    ich möchte auch den Beruf des Rechtspflegers ergreifen. Jetzt habe ich meine Rangnote bekommen, kann aber überhaupt nicht einschätzen, wo ich stehe. Kennt jemand den Benotungsschlüssel? Was ist eine gute Note? Was ist eine schlechte Note?

    Danke für Eure Antworten!

  • Hallo zusammen,
    ich möchte auch den Beruf des Rechtspflegers ergreifen. Jetzt habe ich meine Rangnote bekommen, kann aber überhaupt nicht einschätzen, wo ich stehe. Kennt jemand den Benotungsschlüssel? Was ist eine gute Note? Was ist eine schlechte Note?

    Danke für Eure Antworten!

    Ich habe diese Woche meine Zusage bekommen. Meine Rangnote war 2,69. Ich mache aber zur Zeit die Ausbildung und meine Ergebnisse der schriftlichen Prüfung kamen auch um den Dreh an. Daher vermute ich, dass es damit zusammenhängt.

  • Hallo zusammen, ich möchte auch den Beruf des Rechtspflegers ergreifen. Jetzt habe ich meine Rangnote bekommen, kann aber überhaupt nicht einschätzen, wo ich stehe. Kennt jemand den Benotungsschlüssel? Was ist eine gute Note? Was ist eine schlechte Note? Danke für Eure Antworten!

    Ich habe diese Woche meine Zusage bekommen. Meine Rangnote war 2,69. Ich mache aber zur Zeit die Ausbildung und meine Ergebnisse der schriftlichen Prüfung kamen auch um den Dreh an. Daher vermute ich, dass es damit zusammenhängt.

    Dann scheint es wohl doch ein Schulnotensystem zu sein, denn ich war schlechter als Du und habe noch keine Zusage.

  • Nach dem Textverständnistest habe ich noch am gleichen Tag Bescheid bekommen und die Einladung für ein Onliine-Vorstellungsgespräch erhalten.

  • Nach dem Textverständnistest habe ich noch am gleichen Tag Bescheid bekommen und die Einladung für ein Onliine-Vorstellungsgespräch erhalten.

    Wann hast du deinen Test gemacht?

    Ich habe so ziemlich abgekackt bei der Erbschaftssache (wo der Bruder stirbt und 2 Tage später der andere Bruder und dann die Ehefrau und die Mutter übrig bleibt :D) und bei der Verwandtschaftssache


  • Ich habe auch endlich meine Einladung Vorstellungsgespräch erhalten und den Textverständnistest bestanden... wisst Ihr ob in die Rangnote das Schulzeugnis von damals mit reinzählt oder nur der Textverständnistest und das Vorstellungsgespräch?

    Danke für eure Antworten 😊

  • :D[/QUOTE]


    Ich habe auch endlich meine Einladung Vorstellungsgespräch erhalten und den Textverständnistest bestanden... wisst Ihr ob in die Rangnote das Schulzeugnis von damals mit reinzählt oder nur der Textverständnistest und das Vorstellungsgespräch?

    Danke für eure Antworten ������[/QUOTE]


    Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden zunächst zu einem schriftlichen Textverständnistest eingeladen. Sofern dieser bestanden wird, findet zu einem späteren Zeitpunkt ein Auswahlgespräch statt. Das Aus*wahlgespräch besteht aus einem Einzelinterview (Dauer ca. 30 Minuten).
    Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften für den Vorbereitungsdienst sowie einer sich anschließenden Berufstätigkeit als Rechtspflegerin oder als Rechtspfleger verfügt.
    Die Auswahlentscheidung richtet sich nach Eignung und Befähigung der jeweiligen Bewerberin oder des jeweiligen Bewerbers.

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