Hallo zusammen!
Bei mir ist beantragt die Eintragung einer AV und einer Sicherungshypothek. Es ist geregelt, dass der Käufer einen Teil des Kaufpreises sofort zahlt, noch vor Eintragung der AV. Und dann wird "zur Sicherung des Anspruchs auf Rückzahlung" des sofort zu zahlenden Teils des Kaufpreises die Sicherungshypothek für den Käufer bestellt. In der ganzen Urkunde wird aber nicht geregelt, wann der Kaufpreis zurückgezahlt werden soll (also z.B. bei Rückabwicklung oder so).
Reicht das für die Eintragung der Sicherungshypothek?
Ich konnte leider nichts finden, wie weit die Prüfpflicht des Grundbuchamts in diesem Fall geht.
Liebe Grüße
Lisa2020