Testamentseröffnung

  • Hallo,

    der Erblasser war deutscher Staatsangehöriger mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Bulgarien. Er hat dort vor 3 Jahren ein Haus gekauft und wohnte seit dem dort. Mir liegt ein Testament aus 2011 vor, aus dem ein inländischer Wohnsitz in meinem Gerichtsbezirk hervor geht. Nach Art. 4 EuErbVO ist Bulgarien für die Nachlassangelegenheit zuständig.

    Was mache ich mit dem Testament? Eröffnen und dann an die bulgarische Botschaft in Deutschland senden? Die im Testament benannten Personen wohnen in Deutschland. Sollte ich diese von der Testamentseröffnung benachrichtigen?

  • Hallo,

    der Erblasser war deutscher Staatsangehöriger mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Bulgarien. Er hat dort vor 3 Jahren ein Haus gekauft und wohnte seit dem dort. Mir liegt ein Testament aus 2011 vor, aus dem ein inländischer Wohnsitz in meinem Gerichtsbezirk hervor geht. Nach Art. 4 EuErbVO ist Bulgarien für die Nachlassangelegenheit zuständig.

    Was mache ich mit dem Testament? Eröffnen und dann an die bulgarische Botschaft in Deutschland senden? Die im Testament benannten Personen wohnen in Deutschland. Sollte ich diese von der Testamentseröffnung benachrichtigen?


    Mangels zuständigkeit wohl eher nicht.

    Sondern:


    1. Unzuständigkeitserklärung nach Art. 15 EU-ErbRVO abgeben,
    2. Verfahren an die zuständige Behörde (das ist bestimmt nicht die Botschaft) abgeben und Urschriften übersenden.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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