Ruhestand nach 45 Dienstjahren

  • Ich hab 45 Jahre mit 63 voll. Ich muss dann also 47 Jahre schuften??

    Ja aber halt nicht länger als bis zu deinem 65. Lebensjahr. Je nach Geburtsjahr kommen ja zum 65. Lebensjahr einige Monate dazu, wenn man die 45 Jahre nicht voll hat.
    z.B. Geburtsjahr 1956 - Monatsende des 65. Geburtstages plus 8 Monate, wenn nicht 45 Jahre voll.

  • In Bayern gilt nach Art. 64 Nr. 1 BayBG, dass man auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden kann, wenn man das 64. Lebensjahr vollendet hat. Nach Art. 26 Abs. 3 S. 1 Ziff. 1 BayBeamtVG müssen bei 45 Dienstjahren dann keine Abschläge in Kauf genommen werden.

    Na ja. Bei mir sind's noch einige Jährchen hin. Ich bereite mich innerlich auch eher schon Richtung Minimum goldenes Dienstjubiläum vor. Wer weiß, was in den vielen Jahren bis dahin noch passiert. Die Staatskassen sind ja derzeit auch an anderen Stellen gefordert, so dass wir Beamten da auf lange Sicht wegen solcher extremen Pandemiesituationen (oder anderer derzeit nicht absehbarer Ereignisse) und allgemeinen demografischen Herausforderungen da wohl auch einen substantiellen Beitrag leisten dürfen (Klartext: Absenkung Pensionsniveau und/oder Verlängerung der Lebensarbeitszeit).

    Bis jetzt ist das Datum vom Pensionseintritt für mich nur relevant, was die private Altersvorsorge betrifft, damit die Verträge, die man jetzt hat oder noch eingeht, einigermaßen darauf abgestimmt sind...

  • Ganz schön langes Maßband, was Du da im Büro hängen hast, Störti ;)

    Das Maßband hatte ich mal im Jahr 1988....

    Heute habe ich eine Äpp, werde aber sicherlich für die letzten 1000 5 Maßbänder kaufen und eine Kabeltrommel mit mir Rumtragen...:teufel:

    Ich hatte das Maßband 1987. Heute habe ich eine kleine Schiefertafel (30 cm x 20 cm), die meine Enkeltochter an den Rändern bunt bemalt hat. In der Mitte habe ich meine restlichen Nettotage reingeschrieben. Jeden Tag, kurz vor Feierabend wird die Zahl geändert. Die Tafel hängt in meinem Büro sehr gut sichtbar hinter mir an der Wand.

  • OT

    Ich habe von meiner Kollegin einen "Renten-countdown-Kalender" bekommen....
    das ist ein umfunktionierter Adventskalender, bei dem man mit der 24 anfängt und mit der 1 am letzten Arbeitstag aufhört:cool:

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

  • In LSA ist neu geregelt, dass ich, wenn ich 65 Jahre werde und 45 Dienstjahre habe, abschlagfrei in den Ruhesand gehen kann. Habe ich hierauf einen Rechtsanspruch oder liegt das m Ermessen des OLG?

    Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit können auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben (§ 40 Beamtengesetz LSA).

    Es muss also ein Antrag gestellt werden, wenn man mit 65 Jahren und 45 Dienstjahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen will.
    Wieviele Monate vor dem 65. Geburtstag muss dieser Antrag gestellt werden ?
    Wenn kein Antrag gestellt wird, was passiert dann ?

    Zu Frage 1: Ist nicht gesetzlich geregelt, daher einfach den Verfahrensablauf durchspielen (Übersendung des Antrags auf dem Dienstweg: 2 Wochen; Bearbeitung des Antrags beim OLG: 1 Woche; Anhörung des Beamten, dass eine Zurückweisung beabsichtigt ist: 2 Wochen; Bescheiderstellung und Zustellung: 2 Wochen; RM-Frist: 1 Monat = wohl ca. 3 Monate vor dem Tag X)

    Zu Frage 2: Nichts

    Wenn ich Jahrgang 1956 bin und bei meinem 65. Geburtstag 45 Dienstjahre voll habe und vorher keinen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand stelle, kann ich dann die 8 Monate automatisch weiterarbeiten, vgl. #21, wenn ich das will ?


  • Wenn ich Jahrgang 1956 bin und bei meinem 65. Geburtstag 45 Dienstjahre voll habe und vorher keinen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand stelle, kann ich dann die 8 Monate automatisch weiterarbeiten, vgl. #21, wenn ich das will ?

    Du wirst dann nach Ablauf von weiteren 8 Monaten nach dem Monat, wo du 65 geworden bist automatisch in den Ruhestand treten. Kurz davor bekommst du die dementsprechende Urkunde.
    Wenn du vorher einen Antrag stellst, wirst du in den Ruhestand versetzt.


  • Du wirst dann nach Ablauf von weiteren 8 Monaten nach dem Monat, wo du 65 geworden bist automatisch in den Ruhestand treten. Kurz davor bekommst du die dementsprechende Urkunde.

    Ergänzung: Dies ist der "Normalablauf", d.h. keinerlei Anträge oder ähnliches notwendig. Nur wenn man früher gehen will, muss man aktiv werden.

  • Ganz schön langes Maßband, was Du da im Büro hängen hast, Störti ;)

    Das Maßband hatte ich mal im Jahr 1988....

    Heute habe ich eine Äpp, werde aber sicherlich für die letzten 1000 5 Maßbänder kaufen und eine Kabeltrommel mit mir Rumtragen...:teufel:

    In meiner BW-Zeit hatte ich eine Rolle (Computerausdruck) mit den restlichen Tagen im Schrank hängen. Wurde nicht mal in der Grundausbildung beanstandet

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