Ruhestand nach 45 Dienstjahren

  • In LSA ist neu geregelt, dass ich, wenn ich 65 Jahre werde und 45 Dienstjahre habe, abschlagfrei in den Ruhesand gehen kann. Habe ich hierauf einen Rechtsanspruch oder liegt das m Ermessen des OLG?

    Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit können auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben (§ 40 Beamtengesetz LSA).

    Beamte und Rechtsanspruch? Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass dein Antrag, wie alle bisher gestellten Anträge, abgelehnt wird.

    Wie kommt man in LSA auf 45 Dienstjahre? Mir fällt dazu nur eine Lösung ein.

  • Angerechnete Vorzeiten dürfte die Lösung für die 45 Jahre sein.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Um abschlagsfreie Pension zu erhalten muss man 45 Beamtenjahre haben, wenn man vor dem regulären Alter in Pension gehen will. Da wird leider nichts zusammen gerechnet. Seine Rente aus Versicherungszeiten kriegt man ja aber leider auch erst mit regulärem Rentenalter.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Wenn man 45 Jahre im öffentlichen Dienst als Beamter tätig war und 65 Jahre alt ist wird man zumindest in RLP auf Antrag abschlagsfrei in den Ruhestand versetzt. Darauf besteht ein Rechtsanspruch! (12 Jahre Zeitsoldat + 33 Jahre Rpfl. bei mir.)

  • @migo: eben Beamter, Angestellter im öffentlichen Dienst - wird ja auch z.B. bei den Erfahrungsstufen anerkannt - aber bei der Pension reicht das leider nicht.
    Und wenn Biene eine gebürtige Anhaltinerin ist, wird es schwierig, da man ja frühestens 1990 meiner Erfahrung nach eher 1991 verbeamtet wurde. Also vor 2035/36 spiet das hier im Osten eher keine Rolle.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Ist zwar noch ein bisschen hin :heul:, aber nur mal aus Interesse: Habe ich das richtig verstanden, dass man nach 45 Jahren als Beamter tatsächlich abschlagsfrei in Pension gehen kann? Das würde also bedeuten, dass man, wenn man mit 19 Jahren die RPfl-Ausbildung begonnen hat, mit 64 Jahren in Pension gehen kann:)? Gilt das auch in NRW:gruebel:? Habe mich mit dem Thema noch nicht besonders intensiv beschäftigt, aber so langsam....:cool:

  • Angerechnete Vorzeiten, z.B. bei mir der Wehrdienst und Zeiten der Ausbildung, werden auf mein Dienstalter angerechnet. Daher kann ich nach 45 Jahren gehen. Das ist bei mir in 4406 Tagen und dem Rest von Heute. (Von einer Änderung der Regelungen bzw. des GdB mal abgesehen).

    Und das gilt so in NRW.

    Ist ähnlich wie bei den besonders langjährig Versicherten im Bereich der gesetzlichen Rente.

  • Ganz schön langes Maßband, was Du da im Büro hängen hast, Störti ;)

    Kürzer als meines. Daher denke ich über sowas nicht nach. Da kommen noch so viele Änderungen, dass das 50. Dienstjubiläum auch für den gD zur Regel werden wird.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Also es ist in LSA geregelt, dass Zeiten als Angestellter in Gerichten, Staatsanwaltschaften, Kreisverwaltungen usw. als ruhestandsfähige Dienstzeiten bei dieser Regelung anerkannt werden, somit kann man mit 65 schon auf 45 Dienstjahre kommen.
    Ich habe das Gesetz auch so gelesen, dass man eine Rechtsanspruch darauf hat. Bei der Oberbehörde scheint man sich da nicht so sicher zu sein. Diese Regelung gibt es erst seit diesem Jahr, daher gibt es sicher noch nicht viel Erfahrung.

  • In LSA ist neu geregelt, dass ich, wenn ich 65 Jahre werde und 45 Dienstjahre habe, abschlagfrei in den Ruhesand gehen kann. Habe ich hierauf einen Rechtsanspruch oder liegt das m Ermessen des OLG?

    Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit können auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben (§ 40 Beamtengesetz LSA).

    Es muss also ein Antrag gestellt werden, wenn man mit 65 Jahren und 45 Dienstjahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen will.
    Wieviele Monate vor dem 65. Geburtstag muss dieser Antrag gestellt werden ?
    Wenn kein Antrag gestellt wird, was passiert dann ?

  • In LSA ist neu geregelt, dass ich, wenn ich 65 Jahre werde und 45 Dienstjahre habe, abschlagfrei in den Ruhesand gehen kann. Habe ich hierauf einen Rechtsanspruch oder liegt das m Ermessen des OLG?

    Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit können auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben (§ 40 Beamtengesetz LSA).

    Es muss also ein Antrag gestellt werden, wenn man mit 65 Jahren und 45 Dienstjahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen will.
    Wieviele Monate vor dem 65. Geburtstag muss dieser Antrag gestellt werden ?
    Wenn kein Antrag gestellt wird, was passiert dann ?

    Zu Frage 1: Ist nicht gesetzlich geregelt, daher einfach den Verfahrensablauf durchspielen (Übersendung des Antrags auf dem Dienstweg: 2 Wochen; Bearbeitung des Antrags beim OLG: 1 Woche; Anhörung des Beamten, dass eine Zurückweisung beabsichtigt ist: 2 Wochen; Bescheiderstellung und Zustellung: 2 Wochen; RM-Frist: 1 Monat = wohl ca. 3 Monate vor dem Tag X)

    Zu Frage 2: Nichts

  • Ganz schön langes Maßband, was Du da im Büro hängen hast, Störti ;)

    Das Maßband hatte ich mal im Jahr 1988....

    Heute habe ich eine Äpp, werde aber sicherlich für die letzten 1000 5 Maßbänder kaufen und eine Kabeltrommel mit mir Rumtragen...:teufel:

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