Versagung der Restschuldbefreiung 290,296 bis 298 inso

  • Hallo erstmal...
    Ich bin komplett fertig und weiß nicht mehr,was ich denken und machen,sowie verhalten soll...
    Ich habe vom Gericht ein Schreiben bzw Beschluss bekommen betr meiner Restschuldbefreiung...
    Der 2.punkt lautet maßen:
    "Den Insolvenzgläubigern und der Treuhänderin wird im schriftlichen Verfahren Gelegenheit gegeben bis zum 30.12. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. Paragraph 290,296 bis 298 inso zu stellen.
    Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht-ggf nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Versagungsgründen- über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden."

    Wenn ich das richtig verstanden habe,wird meine Insolvenz versagt....
    Aber was ist mit der Anhörung..."ggf"....und wenn ich zum Gericht zur Anhörung muss,wie verhalte ich mich....was sage ich....
    Ich kann gerade nicht einen klaren Gedanken fassen....

  • Eine Rechtsberatung ist hier im Forum nicht möglich.
    Ich denke, dass folgender Hinweis nicht unter Rechtsberatung fällt: Ich vermute, du hast das Schreiben falsch verstanden, ein Anruf beim Gericht könnte das klären.

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    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • wer übermittelt denn die Anhörung nach § 300 InsO dem Schuldner ????? und warum ????
    ja der Schuldner soll nach § 300 auch noch mal angehört werden, aber die erfolgt über Internet und gut ist (i.Ü. hab ich nie verstanden, warum der Schuldner anzuhören ist, vlt. ob er die beantragte RSB tatsächlich will ? dann müsste ich ihn dazu auch noch vor Stundung der Kosten der RSB anhören ?

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Damit er weiß wie lange die Anhörungsfrist läuft und ab wann er erst mit einer Entscheidung rechnen kann

    und genau diese Art der "Fürsorge" bringt dann unnötige Aufgeregheit in das Verfahren und führt zu unnötigen Anfragen und deren Beantwortung.....

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    :daumenrau

  • Damit er weiß wie lange die Anhörungsfrist läuft und ab wann er erst mit einer Entscheidung rechnen kann

    und genau diese Art der "Fürsorge" bringt dann unnötige Aufgeregheit in das Verfahren und führt zu unnötigen Anfragen und deren Beantwortung.....

    eigentlich spare ich mir damit die Anfragen von Sch die schon am Tag des Ablaufs der Abtretungsfrist wissen wollen, wann denn endlich der Beschluss kommt ...

  • Da muss man ja glatt mal die Ersteller von Forum Star loben. :oops: Das Anschreiben an den Schuldner lautet (u.a.): anbei erhalten Sie den Beschluss über die Anhörung der Verfahrensbeteiligten zum Antrag auf Erteilung der RSB . Nach Ablauf der Anhörungsfrist wird über den Antrag auf Erteilung der RSB entschieden.
    Und da dem Schuldner ja auch gleichzeitig die Vergütung und die Gerichtskosten übersandt werden ist das doch ganz sinnvoll. :cool: :D

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • nun vermag ich ja eine Anfragehäufigkeit bei den TreuhänderInnen nicht beurteilen zu können, aber ich bekomme - wg. Vermeidung der Informieritis kaum Anfragen, weshalb ich auch nicht ständig über irgendwas informiere. Ausnahme: Anträge auf vorzeitige Erteilung: da geht eine Mitteilung an den Schuldner und an den Verwalter / Treuhänder raus, dass der Antrag eingegangen ist und nach Ablauf des xx.xx.xx. in die Anhörung eingetreten wird.

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  • Da muss man ja glatt mal die Ersteller von Forum Star loben. :oops:

    Nein, bitte nicht. Allenfalls die Ersteller des Formulars.

    Wenn man mal mit SolumStar (Grundbuch) arbeiten musste, ist man richtig froh, dass es ForumStar gibt.
    - Ich kann persönliche Textbausteine erstellen und unkompliziert in meine Schreiben/ Beschlüsse einfügen.
    - Ich kann persönliche Formulare erstellen (sogar für die ganze Abteilung).
    - Ich kann unkompliziert den Empfängern individuell Anlagen zuordnen und individuelle Zusatztexte verfügen.

    Die Textbearbeitung bei SolumStar ist im Gegensatz dazu eine Katstrophe. Man braucht sie nicht oft. Wenn sie aber mal braucht treibt das einen zur Weisglut, vor allem, wenn man die unkomplizierte Textbearbeitung von ForumStar gewohnt ist.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Hmm, SolumSTAR hatte ich lieber. Was ich in ForumSTAR für Murksformulare serviert bekomme, ist teilweise haarsträubend. Teilweise lässt ForumSTAR Vorgänge zu, die vom Gesetz her gar nicht mehr gedeckt sind (z. B. Belehrung nach § 175 Abs. 2 InsO durch den Insolvenzverwalter, Vorabfreigabe nach § 850k ZPO, Verkehrswert in der Zwangsversteigerung kann nicht mit 0,-- Euro festgesetzt werden...).

    Die Textbearbeitung bei SolumSTAR hatte ich damals im GBA nie gebraucht.

  • Hmm, SolumSTAR hatte ich lieber. Was ich in ForumSTAR für Murksformulare serviert bekomme, ist teilweise haarsträubend. Teilweise lässt ForumSTAR Vorgänge zu, die vom Gesetz her gar nicht mehr gedeckt sind (z. B. Belehrung nach § 175 Abs. 2 InsO durch den Insolvenzverwalter, Vorabfreigabe nach § 850k ZPO, Verkehrswert in der Zwangsversteigerung kann nicht mit 0,-- Euro festgesetzt werden...).

    Die Textbearbeitung bei SolumSTAR hatte ich damals im GBA nie gebraucht.

    Auch wenn es jetz wirklich Off-Topic ist:
    Im GBA muss man doch immer mal wieder zwischenverfügen oder zurückweisen. (Zumindest bei Eintragungsanträgen von Erben oder Vermächtnisnehmern und bei Anträgen auf Zwangssicherungshypotheken.)

    Bei ForumStar kann man sich durch die meisten Formulare ganz gut durchklicken, sodass das Ergebnis dann passt. Mit Autotexten lassen sich eigene Abschnitte in Formulare einfügen. Wenn die vorhandenen Formulare gar nicht passen, legt man sich halt ein individuelles Formular (am besten für die ganze Abteilung) an. Für Verfügungen nimmt man Textnummer 1812 und für Beschlüsse 530.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Hmm, SolumSTAR hatte ich lieber. Was ich in ForumSTAR für Murksformulare serviert bekomme, ist teilweise haarsträubend. Teilweise lässt ForumSTAR Vorgänge zu, die vom Gesetz her gar nicht mehr gedeckt sind (z. B. Belehrung nach § 175 Abs. 2 InsO durch den Insolvenzverwalter, Vorabfreigabe nach § 850k ZPO, Verkehrswert in der Zwangsversteigerung kann nicht mit 0,-- Euro festgesetzt werden...).

    Die Textbearbeitung bei SolumSTAR hatte ich damals im GBA nie gebraucht.

    Auch wenn es jetz wirklich Off-Topic ist:
    Im GBA muss man doch immer mal wieder zwischenverfügen oder zurückweisen. (Zumindest bei Eintragungsanträgen von Erben oder Vermächtnisnehmern und bei Anträgen auf Zwangssicherungshypotheken.)

    Bei ForumStar kann man sich durch die meisten Formulare ganz gut durchklicken, sodass das Ergebnis dann passt. Mit Autotexten lassen sich eigene Abschnitte in Formulare einfügen. Wenn die vorhandenen Formulare gar nicht passen, legt man sich halt ein individuelles Formular (am besten für die ganze Abteilung) an. Für Verfügungen nimmt man Textnummer 1812 und für Beschlüsse 530.

    Zum Off-Topic SolumStar:
    Was da als Zwischenverfügung verkauft wird ist halt keine. Wurde auch von Obergerichten schon formhalber kassiert.
    Beim Rest fällt es nur nicht so auf, weil man recht einfach die Texte anpassen kann.

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