Zahlung an Gerichtskasse einen Tag vor Versteigerungstermin

  • Guten Morgen,
    die Zwangsversteigerung wird betrieben aus dem dinglichenAnspruch der erstrangig eingetragenen Zwangssicherungshypothek. Hauptforderung 15.000€, Verkehrswert 10.000 €. Keine weiteren Rechte im Grundbuch eingetragen.


    Gestern zahlt der Schuldner auf dasSicherheitsleistungskonto 15.000 € (also Hauptforderung ohne Zinsen undKosten). Darüber habe ich den Gläubiger informiert, der dann die Einstellungnach § 30 ZVG bewilligt hat und der heutige Zwangsversteigerungstermin somitaufgehoben wurde.

    Frage: Wie verfahre ich mit dem eingezahlten Betrag?
    Hinterlege ich als ZVG-Gericht?
    Muss der Schuldner Hinterlegungsantrag stellen?
    Zahle ich zurück an den Schuldner?
    Zahle ich an den Gläubiger aus, nach schriftlicherZustimmung des Schuldners?

    § 75 ZVG passt nicht genau auf meinen Fall. Aber auch dafinde ich in der Kommentierung nichts, wie dann weiter zu verfahren wäre mitder Zahlung.

    Ich hoffe, es hat jemand eine Idee und kann mirweiterhelfen.

  • Ich bin in diesem Fall schon so verfahren, dass ich den Betrag nach Anweisung des Schuldners an den Gläubiger weitergeleitet habe. So sind am Ende doch alle zufrieden.

  • Ich bin in diesem Fall schon so verfahren, dass ich den Betrag nach Anweisung des Schuldners an den Gläubiger weitergeleitet habe. So sind am Ende doch alle zufrieden.

    Vernünftig! Mir hat als Zwangverwalter vor langen Jahren auch mal
    ein Schuldner eine Menge Bargeld in die Hand gedrückt.
    Muß er nicht, ich will Miete und ich bin kein GV.
    Habe das Geld angenommen und vom Schuldner mir bestätigen lassen,
    ich solle das Geld an den Gläubiger abführen, und ich habe dem Gläubiger
    unterstellt, er hat an mich eine Inkassovollmacht erteilt.
    Nach dem Motto, wenn einer schon freiwillig bezahlt, warum den vor den Kopf stossen?

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