Guten Morgen,
die Zwangsversteigerung wird betrieben aus dem dinglichenAnspruch der erstrangig eingetragenen Zwangssicherungshypothek. Hauptforderung 15.000€, Verkehrswert 10.000 €. Keine weiteren Rechte im Grundbuch eingetragen.
Gestern zahlt der Schuldner auf dasSicherheitsleistungskonto 15.000 € (also Hauptforderung ohne Zinsen undKosten). Darüber habe ich den Gläubiger informiert, der dann die Einstellungnach § 30 ZVG bewilligt hat und der heutige Zwangsversteigerungstermin somitaufgehoben wurde.
Frage: Wie verfahre ich mit dem eingezahlten Betrag?
Hinterlege ich als ZVG-Gericht?
Muss der Schuldner Hinterlegungsantrag stellen?
Zahle ich zurück an den Schuldner?
Zahle ich an den Gläubiger aus, nach schriftlicherZustimmung des Schuldners?
§ 75 ZVG passt nicht genau auf meinen Fall. Aber auch dafinde ich in der Kommentierung nichts, wie dann weiter zu verfahren wäre mitder Zahlung.
Ich hoffe, es hat jemand eine Idee und kann mirweiterhelfen.