Unterschriftsbeglaubigung Rheinland-Pfalz, Beschränkung

  • Hallo Ihr Lieben,

    nachdem ich nun die Suchfunktion erfolglos bemüht habe,muss ich euch nun so fragen.
    Ich habe die Unterschriftsbeglaubigung einer Bankvollmacht. Die Unterschriften wurden durch die Stadt öffentlich beglaubigt. Das dies in Rheinland-Pfalz funktioniert steht außer Frage. Allerdings ist bei der Beglaubigung der Vermerk dabei " Die Beglaubigung wird nur zur Vorlage beim Notar erteilt". Soetwas habe ich noch nie gesehen.. ist dieser Vermerk für mich beachtlich oder kann ich diese UB verwenden.
    Über Hilfe wäre ich dankbar.

    Grüßle

    Nic

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!