Hallo zusammen,
mir liegt ein Antrag auf Eintragung einer Grundschuld vor.
Diesem Antrag ist die Löschungsbewilligung der Grundpfandrechts-
gläubigerin Abt. III Nr. 2 beigefügt.
Seitens des Notars ist beantragt die Eintragung der Grundschuld
sowie die Löschung des Grundpfandrechts Abt. III Nr. 2.
Hinsichtlich der Löschungsbewilligung der Grundstückseigentümerin
wird auf die Grundschuldbestellungsurkunde - Ziffer 3 und Ziffer 3.1 b)
letzter Satz verwiesen.
Ziffer 3.)lautet: Der Eigentümer bewilligt und -antragt im Grundbuch
die Eintragung a) der unterlaufender Nummer 1 bestellten Grundschuld
nebst Zinsen und Nebenleistung. Die Grundschuld soll den Rang nach
folgenden Rechten erhalten: Abt. II: Nr. 2 und 3
Abt. III: keine.
Ziffer 3.1 b) lautet: Der Eigentümer stimmt hiermit allen zur Beschaffung
des ausbedungenen Ranges erforderlichen Löschungen und Rangänderungen
nach Maßgabe der Bewilligung zu.
Sehr ihr diese Bewilligung als ausreichend an?
Vielen Dank für eure Hilfe.