Löschung einer Grundschuld - hier: Zustimmung des Eigentümers

  • Hallo zusammen,

    mir liegt ein Antrag auf Eintragung einer Grundschuld vor.
    Diesem Antrag ist die Löschungsbewilligung der Grundpfandrechts-
    gläubigerin Abt. III Nr. 2 beigefügt.
    Seitens des Notars ist beantragt die Eintragung der Grundschuld
    sowie die Löschung des Grundpfandrechts Abt. III Nr. 2.
    Hinsichtlich der Löschungsbewilligung der Grundstückseigentümerin
    wird auf die Grundschuldbestellungsurkunde - Ziffer 3 und Ziffer 3.1 b)
    letzter Satz verwiesen.
    Ziffer 3.)lautet: Der Eigentümer bewilligt und -antragt im Grundbuch
    die Eintragung a) der unterlaufender Nummer 1 bestellten Grundschuld
    nebst Zinsen und Nebenleistung. Die Grundschuld soll den Rang nach
    folgenden Rechten erhalten: Abt. II: Nr. 2 und 3
    Abt. III: keine.
    Ziffer 3.1 b) lautet: Der Eigentümer stimmt hiermit allen zur Beschaffung
    des ausbedungenen Ranges erforderlichen Löschungen und Rangänderungen
    nach Maßgabe der Bewilligung zu.

    Sehr ihr diese Bewilligung als ausreichend an?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

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