Sitzungspolizeiliche Befugnisse auf der Rechtsantragsstelle (Corona und Lockdown))

  • Ich habe extra für diese Forumsanfrage einen Extraaccount erstellt um die dienstliche Verschwiegenheit effektiv zu wahren. Das vorausgeschickt, würde mich Eure Meinung zu folgenden Problem interessieren:

    Die Behördenleitung unseres Amtsgerichts vertritt die Auffassung, dass die Rechtsantragsstelle auf dem hiesigen Amtsgericht uneingeschränkt geöffnet sein müsse, obwohl von höchster Stelle eine glasklare Ansage kam - soweit als möglich - herunterzufahren. Alle Anträge seien aufzunehmen und zu bearbeiten. Ich finde das verantwortungslos und komme mir da ehrlich gesagt als " geringgeschätztes Kanonenfutter" vor. Ich will kein Corona und finde zum Kotzen (sry), dass mir der Gerichtsvorstand dieses Risiko mal eben so aufbürden will. Es schlagen häufig Rechtssuchenden mit nicht eiligen und durchaus im schriftlichen Verfahren zu bewerkstelligenden Anträgen (z.B. Beratungshilfe ohne jedwede Unterlagen dabei etwa wg. Nebenkostenabrechnungen) auf. Im Ergebnis führt, dass dann zu sinnlosen Kontakten, da die Rechtssuchenden mit der Aufforderung weitere Unterlagen beizubringen meist abgewiesen werden. Ich bin mir sicher, dass der Gerichtsvorstand anders entscheiden würde, wenn er(oder sie) selbst dasitzen würde.

    Ich würde, die Rechtssuchenden gerne nur noch auf Terminvereinbarung kommen lassen, sodass unnötige Infektionsrisiken ausgeschlossen werden können. (Mir geht es nicht darum, die Rechtsantragsstelle komplett zu schließen... Ich bin auch bereit wirklich eilbedürftige Anträge (z.B. Erstanträge auf Gewaltschutz) im persönlichen Dialog aufzunehmen aber ich meine schon, dass es möglich sein muss, in erster Linie aufs schriftliche Verfahren zu verweisen und wenn dann Zusammenkünfte in der Rechtsantragsstelle so zu vorzubereiten, dass die Rechtssuchenden zeitlich schnellstmöglich wieder entlassen werden können.

    Meine Idee war nun, nach § 176 GVG eine entsprechende sitzungspolizeiliche Sicherheitsanordnung zu erlassen, dass Terminvereinbarung auf der Rechtsantragsstelle erforderlich ist.

    Stehen mir diese Befugnis im Rahmen der sachlichen Unabhängigkeit zu? Wir wird dies gesehen?

    Ich meine nach Lückemann in Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Auflage, 2020, § 176 GVG sei eine "Verhandlung im Rahmen eines förmlichen Verfahrens" erforderlich. Meines Erachtens dürfte dies auch auf die Rechtsantragsstellentätigkeit zutreffen. Ich bin mir da jedoch nicht sicher. Zumindest aus § 180 GVG müsste sich doch eine entsprechende Befugnis ergeben.

    Aus dem Uraltthread von 2008

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…Sitzungspolizei

    bin ich leider auch nicht schlau geworden...

  • Ich weiß nicht, ob du das kannst/darfst.

    Ich würde aber auf alle Fälle ALLE Register ziehen, das Gespräch mit der Behördenleitung suchen, Personalrat einschalten.

    Falls dann nötig den Bezirks- und ev auch den Hauptpersonalrat einbinden und mich insbesondere an die Oberbehörde, also OLG wenden.

    Wenn alles nichts hilft, an diesen Tagen krank melden und sogar Schritte gegen den Gerichtsvorstand einleiten, wie Dienstaufsichtsbeschwerde, Meldung ans Ministerium...

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass RASt-Tätigkeit unter eine Sitzung fällt. Damit sehe ich auch nicht den Anwendungsbereich sitzungspolizeilicher Maßnahmen eröffnet. Wenn wir Wachtmeister zu Hilfe rufen, damit sie Leute hinausbegleiten, geschiet dies ja auf Grundlage des Hausrechts und entweder im Beisein der Behördenleitung, aufgrund Delegation (ggf. unausgesprochen im Rahmen geübter Abläufe) oder schlicht aufgrund einer Notlage.

    Ich kann Dich persönlich gut verstehen, auf der RASt kommt ja alles vorbei, was an Viren und Bakterien Rang und Namen hat. Daher finde ich es auch problematisch, wenn die Behördenleitungen solche Anordnungen, die für normale Zeiten gelten, nun auch einfach weiter durchziehen. Hier bei uns vort Ort wurde eine Kollegin auf Antrag auch in eine andere Abteilung umgesetzt, weil sie zu einer Risikogruppe gehört und sich deswegen zur Zeit auf der RASt nicht mehr wohl gefühlt hat. Hier gilt auch ab nächster Woche, dass der Gerichtsbetrieb reduziert werden soll und Rechtsuchende insgesamt nur noch nach vorheriger telefonischer Voranmeldung zum jeweiligen Termin hinein dürfen, das gilt dann auch für die RASt.

    Persönlich würde ich Dir dringend davon abraten, es auf die sitzungspolizeiliche Schiene zu probieren. Warum? Wenn die Behördenleitugn anordnet, dass die Bürger einfach so hineinschneien können, ist das grundsätzlich das Direktionsrecht des Arbeitgebers, wie er seinen Gerichtsbetrieb organisiert. Als Beamter gelten solche Pflichten entsprechend. Wenn Du nun ohne Wissen und Genehmigung der Behördenleitung eigenmächtig über Sitzungspolizei gehst, kann das uU als Verletzung von Dienstpflichten aufgefasst werden und disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.
    Wie soll das auch praktisch aussehen? Ein Bürger kommt wegen eines 08/15-Beratungshilfeantrags ohne jeglichen Eilgrund - und Du brummst Ordnungsgeld auf?
    Wenn es nicht nach außen kommuniziert worden ist durch Veröffentlichung auf Homepage, Pressemitteilung, Aushang im Gericht o. ä., dass Einschränkungen bei Gerichtsbesuchen da sind und ich als Bürger mir nun plötzlich Ordnungsgelder fange, würde ich mich beschweren.

    Wichtig wäre doch, möglichst gut geschützt zu sein. Dazu gehört auf der RASt grundsätzlich, dass nach dem im Arbeitsschutz geltenden TOP-Prinzip (Reihenfolge erst technische, dann organisatorische, zuletzt personelle Maßnahmen) vorgegangen wird. Das könnte bedeuten, dass z. B. mit Plexiglas Abtrennungen gemacht werden, damit ein Spuckschutz da ist und keine Tröpfcheninfektion stattfinden kann. Um Abstand zu gewinnen, könnte man evtl. einen zusätzlichen Tisch zwischen Dir und den Rechtsuchenden stellen. Auch könnten Einmalhandschuhe für Dich bereitliegen, um Unterlagen der Leute anzulangen. Zur Verhinderung einer Ansteckung über Aerosole sollte entsprechend oft gelüftet werden. Zur persönlichen Schutzausrüstung könnten dann auch FFP2-Masken gehörden, die m. E. die Behördenleitung zur Verfügung stellen müsste, wenn sie möchte, dass auch jetzt noch Hinz und Kunz einfach so vorbeikommen können.
    Das sind an sich alles technische Maßnahmen und Optimierung der persönlichen Schutzausrüstung. Organisatorisch könnte eben auf telefonische Voranmeldung und Herausfilterung auf nur noch dringliche und zwingend persönlich vorzutragende Anliegen umgestellt werden (aber das soll bei Dir ja gerade nicht passieren - schade!). Zuletzt könnte die Behördenleitung personelle Maßnahmen ergreifen, z. B. junge fitte Beamte, die erkennbar keiner Risikogruppe angehören, an solche exponierten Stellen umsetzen.

    Ich bin persönlich kein Angsthase und bin überzeugt, dass bei Umsetzung geeigneter Maßnahmen (Plexiglas, Abstand, Masken, Lüften, Handschuhe) das Risiko soweit heruntergefahren kann, dass es hinzunehmen ist. Schließlich gehört die RASt m. E. zum systemrelevanten Teil der Justiz und die Rechtsuchenden müssen sich auf das grundsätzliche Funktionieren auch in Krisenzeiten verlassen können. Ich sehe da insoweit auch sogar ein niedrigeres Risiko als an der Supermarktkasse oder bei Busfahrern, wenn die oben beschriebenen Maßnahmen umgesetzt sind und die persönliche Schutzausrüstung gestellt wird. Dass es ungemütlich ist, im Winter mehr oder weniger dauerzulüften ist klar. Ein dauerhaftes Tragen einer FFP2-Maske ist auch kein Vergnügen, klar. Aber das ist aus meiner Sicht hinzunehmen.

    Die Frage ist nun: Hat die Behördenleitung das alles umgesetzt, hast Du FFP2-Masken? Falls ja, dann ist das eben so. Dann würde ich mit der Behördenleitung kommunizieren und schauen, dass Du aus der RASt rauskommst.
    Falls nein: Mit der Behördenleitung kommunizieren und einfordern. Überall muss es einen ASiG-Beauftragten geben, der kann Dich unterstützen. Außerdem wäre das etwas, wo der Personalrat tatsächlich mitwirken kann und auf Deine Anregung hin auch bei der Behördenleitung einfordern kann, dass geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.

    Wie man es dreht und wendet: Zunächst solltest Du also mit der Behördenleitung Kontakt aufnehmen. Von eigenmächtiger Sitzungspolizei rate ich Dir ab. Wenn das alles nichts fruchtet (was ich mir aber nicht vorstellen kann), würde ich wie Araya beschrieben hat, weitere Register ziehen: Bericht an LG/OLG, Dienstaufsichtsbeschwerde. Aber ich glaube nicht, dass es soweit kommen muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Ivo (15. Dezember 2020 um 08:11)

  • Es dürfte auf alle Fälle machbar sein, bereits im Eingangsbereich des Berichts ein Merkblatt auszulegen, welche Unterlagen bei Beratungshilfeanträgen mitzubringen sind. Außerdem sollte bereits beim Einlass gefragt worden, ob die notwendigen Unterlagen dabei sind.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Kann man wirklich nicht darüber sprechen, auf Terminpublikum umzustellen?

    Im Nachlass arbeiten wir jetzt schon die ganze Zeit mit Terminen, und auch unsere Rechtsantragstelle für Beratungshilfe hat auf Termine umgestellt. Vieles kann man dann schon telefonisch klären und den Leuten sagen, welche Unterlagen sie mitbringen müssen. Grundsätzlich klappt das gut.

  • Also die Sitzungspolizei zu bemühen, halte ich auch für ziemlich gewagt.

    Wie schon gesagt: Alle Schutzmaßnahmen machen, ist sicher kein Spaß, aber sicherlich das Beste was zu machen ist.

    Ansonsten ist man nicht umsonst Beamter, nicht nur wegen des sicheren Arbeitsplatzes.

    Es gibt aber auch noch Richtlinien aus dem Bereich des Gesundheitsschutzes, da würde ich zur Not mal bei der Arbeitssicherheit nachfragen. Und wie schon gesagt: Personalrat...


  • Ich würde, die Rechtssuchenden gerne nur noch auf Terminvereinbarung kommen lassen, sodass unnötige Infektionsrisiken ausgeschlossen werden können. (Mir geht es nicht darum, die Rechtsantragsstelle komplett zu schließen... Ich bin auch bereit wirklich eilbedürftige Anträge (z.B. Erstanträge auf Gewaltschutz) im persönlichen Dialog aufzunehmen aber ich meine schon, dass es möglich sein muss, in erster Linie aufs schriftliche Verfahren zu verweisen und wenn dann Zusammenkünfte in der Rechtsantragsstelle so zu vorzubereiten, dass die Rechtssuchenden zeitlich schnellstmöglich wieder entlassen werden können.

    Und auf welcher Rechtsgrundlage soll den Bürgern denn ihr Recht Anträge zu Protokoll der Geschäftsstelle zu geben verweigert werden? Ohne Mitwirkung des Gesetzgebers halte ich dies für äußerst fragwürdig. Man kann natürlich nahelegen den schriftlichen Weg zu bevorzugen, aber m.E. nicht untersagen Anträge zu Protokoll zu erklären (es gibt z.B. auch Analphabeten, denen man anderenfalls die Antragsstellung abschneidet).
    Ich sehe ehrlicherweise auch kein unbedingtes Bedürfnis dafür.
    Selbstredend müssen die zuständigen Kollegen auf der Rechtsantragsstelle hinreichend geschützt werden, aber ich sehe keinen Grund warum seitens des Dienstherrn kein ausreichender Schutz gewährleistet werden können sollte (s. z.B. auch die Ausführungen von Ivo in #3). Wenn dies nicht geschieht ist das ein anderes Problem, dessen sich zweifelslos angenommen werden müsste.
    Bei Bedarf könnte die Behördenleitung ja auch Personen der Risikogruppe von dem Dienst in der RAST ausnehmen (wie ich hörte soll dies bei einigen Gerichten bereits geschehen sein).

    Man kann den Bürgern aber m.E. auch nicht generell das Recht absprechen Anträge zu stellen, die man für sinnlos oder unbegründet hält.

    Es ist natürlich generell sinnvoll zu versuchen die Leute im Vorhinein darüber aufzuklären welche Unterlagen erforderlich sein werden, aber man m.E. auch niemanden abweisen, weil er keine Unterlagen dabei hat. Unterlagen können zum einen in der Regel nachgereicht werden und zum anderen bleibt es der Entscheidung über den Antrag dem zuständigen Sachbearbeiters vorbehalten.
    Man kann natürlich nahelegen einen Antrag deswegen noch nicht zu stellen, aber die wenn gewünscht muss der Antrag natürlich aufgenommen werden.

    Inwiefern eine Terminvereinbarung das Infektionsrisiko signifikant senken soll, erschließt sich mir auch nicht so wirklich. Es sei denn man möchte dadurch nicht eilige Anträge aussortieren, was ich aus obigen Gründen für fragwürdig halte. Obwohl ich gerade denke, dass man durch Terminvereinbarungen ggf. das Infektionsrisiko für das Publikum senken könnte, wenn weniger Leute zugleich warten (wohl eher nur relevant für größerer Gerichte)

    Abschließend würde ich zur eigentlichen Frage sagen, dass ich auch nicht davon ausgehen würde, dass die Protokollierung eines Antrages auf der RAST unter den Begriff der Sitzung im Sinne des GVG fällt.

  • Ich würde auch erst mal das Gespräch mit der Geschäftsleitung suchen (Personalrat und Arbeitssicherheit ggf. beteiligen)

    Sind alle Sicherheitsvoraussetzungen für dich erfüllt?

    Wie ist der Wartebereich organisiert? Können da Abstände eingehalten werden? Auch für anderes Publikum oder Kollegen, die an den Wartenden vorbei müssen? Ist der Wartebereich ausreichend belüftet? (ggf. auch die Kollegen mit ins Boot holen...)
    Ich weiß nicht, wie stark deine Rechtsantragstelle frequentiert ist, aber bei mir saßen vor Corona regelmäßig die Bänke voll, und jetzt kommt nach jedem Antragsteller noch die Extrazeit fürs Desinfizieren von Tisch, Kugelschreiber, etc. hinzu...
    Ja, auch zu Sitzungen werden Leute geladen und warten dann auf dem Flur, das ist aber eine bekannte, planbare Anzahl und keine unbekannte Größe wie das RAST-Publikum.

    Niemandem wird sein Antragsrecht genommen, wenn er an Eingang ein Antragsformular und deine Telefonnummer ausgehändigt bekommt und den Antrag schriftlich stellen kann oder telefonisch einen Termin mit dir vereinbart und dabei erfährt, ob er überhaupt richtig ist oder was er mitbringen soll. Bei uns sind ein Link zum Antragsformular und die RAST-Telefonnummern auch auf der Gerichtswebseite eingepflegt. Auch das Publikum ist froh, wenn es sich unnötige Wege sparen kann.

    Wenn das nichts bringt: wie Araya, das volle Programm...

  • Ich bin sehr froh, dass wir einige Monate vor Corona in Beratungshilfe- und Nachlasssachen auf Online-Termine umgestellt haben. Vielleicht kann dein Direktor/deine Direktorin beim OLG anfragen, ob so etwas bei euch auch auch gemacht werden kann. Natürlich bedarf es da einiger Vorbereitungszeit, aber Corona wird uns ja auch noch einige Zeit begleiten.

    Meine Behördenleitung erlaubt nur 3 Termine/Tag und das auch nur an 2 Tagen, um das Publikum möglichst fern zu halten. Der Rest geht schließlich auch schriftlich. Gerade zB bei Beratungshilfe sehe ich gar keine Notwendigkeit das mündlich anzubieten.

    Deinen obigen Vorschlag halte ich jedoch für nicht umsetzbar bzw. nicht für dein Sachgebiet anwendbar.

    Welche Vorkehrungen sind denn bei deinem Gericht getroffen worden?

    H

  • Inwiefern eine Terminvereinbarung das Infektionsrisiko signifikant senken soll, erschließt sich mir auch nicht so wirklich. Es sei denn man möchte dadurch nicht eilige Anträge aussortieren, was ich aus obigen Gründen für fragwürdig halte. Obwohl ich gerade denke, dass man durch Terminvereinbarungen ggf. das Infektionsrisiko für das Publikum senken könnte, wenn weniger Leute zugleich warten (wohl eher nur relevant für größerer Gerichte)

    So ist es. Bin an einem mittelgroßen Gericht tätig. Etwa die Hälfte der Leute, die in normalen Zeiten auf die RASt kommen, schickt man idR wieder weg, weil das Anliegen ohnehin bei uns falsch oder vollkommen aussichtslos ist oder weil Unterlagen fehlen oder auch, weil sie gerichtliche Schreiben nicht verstanden haben und es erklärt haben wollen oder weil sie zu einem Verfahren noch VKH/PKH-Sachen erledigen wollen. Wenn dann wirklich nur die kommen, die kommen müssen und diese dann auch vorbereitet kommen, reduziert sich die Frequenz erheblich. Dies schafft man eben mit vorheriger Terminsvereinbarung, da dann viele Anliegen schon sortiert, telefonisch geklärt oder vorbereitet werden können. Und wenn in der Wartezone weniger Leute sind, können die sich untereinander auch weniger anstecken.
    Von einer Reduzierung der Frequenz profitieren im Übrigen auch die Einlasskontrollen erheblich.

    Da geht es ja nicht unbedingt darum, nur noch eilige oder fristgebundene Sachen aufzunehmen, sondern vor allem den Besucheransturm zu kanalisieren.

    Ich würde an Gerichten auch nicht so weit gehen und das Recht auf Antragstellung zu Protokoll der Geschäftsstelle dauerhaft zu beschneiden. Aber eine gewisse Zugangsbeschränkung finde ich in Seuchenzeiten durchaus angebracht. In anderen öffentlichen Verwaltungen werden hier auch Beschränkungen durchgesetzt. z. B. bei KFZ-Anmeldungen, Passwesen o. ä. Für einen gewissen Zeitraum und bis zu einem gewissen Grad halte ich das auch für zumutbar.

  • Hier gilt auch ab nächster Woche, dass der Gerichtsbetrieb reduziert werden soll und Rechtsuchende insgesamt nur noch nach vorheriger telefonischer Voranmeldung zum jeweiligen Termin hinein dürfen, das gilt dann auch für die RASt.

    Bei uns ist es genauso. Nicht nur für die Rechtsantragsstelle, sondern allgemein, rufen die Leute an, um ihr Anliegen zu klären. Wenn sich ein Eil-Bedürfnis ergibt, wird ein Termin vereinbart. Diesen bekommen sie dann auch zeitnah. Im Übrigen wird darauf verwiesen, alles weitere telefonisch oder schriftlich zu klären. Für Beratungshilfe bspw. gibt es Vordrucke und online jede Menge Hinweise, welche Belege erforderlich sind. Wenn die Leute unsicher beim Ausfüllen sind, werden ihre Fragen telefonisch geklärt. Und daran hat sich meine Stammkundschaft inzwischen auch gewöhnt und reicht den Vordruck vorbildlich ausgefüllt und ohne zu murren ein.

    Es geht ja nicht nur um unseren persönlichen Schutz. Die Justiz soll am Laufen gehalten werden und es geht auch um den Schutz der Bürger, die hier ein und aus gehen. Denn die begegnen sich hier auch und setzen sich mehr Kontakten aus als nötig, wenn auf dem Flur lang alle sitzen und warten, weil sie zur RASt wollen.

  • Inwiefern eine Terminvereinbarung das Infektionsrisiko signifikant senken soll, erschließt sich mir auch nicht so wirklich. Es sei denn man möchte dadurch nicht eilige Anträge aussortieren, was ich aus obigen Gründen für fragwürdig halte. Obwohl ich gerade denke, dass man durch Terminvereinbarungen ggf. das Infektionsrisiko für das Publikum senken könnte, wenn weniger Leute zugleich warten (wohl eher nur relevant für größerer Gerichte)

    So ist es. Bin an einem mittelgroßen Gericht tätig. Etwa die Hälfte der Leute, die in normalen Zeiten auf die RASt kommen, schickt man idR wieder weg, weil das Anliegen ohnehin bei uns falsch oder vollkommen aussichtslos ist oder weil Unterlagen fehlen oder auch, weil sie gerichtliche Schreiben nicht verstanden haben und es erklärt haben wollen oder weil sie zu einem Verfahren noch VKH/PKH-Sachen erledigen wollen. Wenn dann wirklich nur die kommen, die kommen müssen und diese dann auch vorbereitet kommen, reduziert sich die Frequenz erheblich. Dies schafft man eben mit vorheriger Terminsvereinbarung, da dann viele Anliegen schon sortiert, telefonisch geklärt oder vorbereitet werden können. Und wenn in der Wartezone weniger Leute sind, können die sich untereinander auch weniger anstecken.

    Sehe ich auch so. Ich kann zwar nur für die RASt sprechen (Familie, ohne BerH), aber wenn telefonisch ein Termin vereinbart wird, können sich beide Seiten (RPfl und Publikum) so vorbereiten, dass die Verweildauer deutlich gekürzt und damit das Infektionsrisiko gesenkt wird. Der zuständige RPfl ist am Platz (wir haben keinen extra Raum und keine fest zugeteilten Tage für RASt), hat ggf. schon den Antrag etwas vorbereitet mit den Informationen aus dem Gespräch, der Antragsteller weiß, dass er auch in der richtigen Abteilung ist, hat alle Unterlagen dabei, muss nicht warten,...
    Hier wird auf der Internetseite und an Aushängen an der Tür auf die telefonische Terminvereinbarung hingewiesen. Eilanträge werden aber auch "spontan" aufgenommen. Ca. 70% vereinbaren mittlerweile einen Termin. Der wird bei Bedarf auch am selben oder nächsten Tag vergeben.

  • Interessant finde ich auch, dass der Gerichtsvorstand offensichtlich als gutes Beispiel vorangeht und eine Vorgabe nicht umsetzt, aber erwartet, dass seine Vorgabe befolgt wird...

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Das mit der RAST finde ich auch ... schwierig...
    Hier sollen (in der Theorie) nur eilige Sachen aufgenommen werden, d.h. insbesondere Gewaltschutz und P-Konto-Sachen...
    Beratungshilfe findet seit April nur schriftlich statt (was auch nicht immer einfach ist, aber ich halte es für sinnvoll).
    Da es ohne Weiteres gut möglich ist (normalerweise) einen Antrag auf BerH auch schriftlich zu stellen, finde ich das in Pandemie-Zeiten durchaus vertretbar.
    Aber alles normal weiter laufen zu lassen, finde ich dem Bediensteten gegenüber wirklich verantwortungslos.

    Eine telefonische Vorbereitung fände ich auch sinnvoll. Das würde allen Seiten einiges an Zeit ersparen. Oft rufen die Ast hier auch vorher an, weil sie sich auch erkundigen möchten, es es überhaupt möglich ist, dass sie vorbeikommen. Ich sage den Ast dann, was sie alles mitzubringen haben, was ich von ihnen brauche und so kommen die meisten ganz gut vorbereitet hierher.

    Aber wenn ein Ast vor den Wachtmeistern steht und einen Antrag nach GewSchutz aufgeben will, können die den ja schlecht wegschicken und sagen "Rufen Sie erstmal bei der zuständigen Rechtspflegerin" an.

    Ganz dicht machen kann man die RAST natürlich also nicht, das ist absolut undenkbar. Aber davon spricht ja auch keiner - einschränken und planen sollte aber möglich sein!

  • Seitdem bei uns im Bezirk die Zahlen wieder gestiegen sind, handhabe ich es so:

    - Beratungshilfe findet nur schriftlich statt. Dem "speziellen" Publikum mit Sprachschwierigkeiten u.ä. biete ich folgenden Service an: Ich höre mir die Geschichte am Telefon an, nehme mir den BerH-Vordruck und belege deren Daten vor. Die bekommen den vorbereiteten Antrag mit einem Merkblatt wegen der Belege, zum unterschreiben zugeschickt. Auch wenn ich phasenweise das Gefühl habe, dass dieser Service missbraucht wird, halte ich es vorläufig für eine brauchbare Lösung. Ich habe die Leute nicht bei mir im Gericht sitzen und man kann mir dennoch nicht den Vorwurf machen, gewisse Kreise von der Beratungshilfe faktisch auszuschließen. Außerdem erspart es mir eine Menge Porto für Zwischenverfügungen.

    - Einfache P-Kontoanträge (Freigabe von Weihnachtsgeld o.ä.) löse ich genauso. Ich schicke den Antragstellern einen vorbereiteten Antrag zu, die unterschreiben und fügen die Belege bei.

    - Gewaltschutz und sonstige eAs (z.B. die klassischen Vermieter Besitzstörungen) nehme ich weiterhin persönlich auf, nach Möglichkeit höre ich mir die Geschichte aber erstmal am Telefon an und bereite alles vor, damit der Termin selbst möglichst kurz ist.

  • Die RAST bleibt wie bisher geöffnet, allerdings Terminsabsprache (macht der Wachtmeister).

    Ich mache es in einem Saal (ist ja frei) mit offenem Fenster, Spuckschutz, Schnutenpudel, kontaktloser Übergabe der Unterlagen usw...

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