Anzeige Masseunzulänglichkeit Form

  • Hallo,

    manche Verwalter senden uns ihre Masseunzulänglichkeitsanzeige nach § 208 InsO per E-Mail. Der E-Mail ist in diesen Fällen häufig im Anhang das unterschriebene Schreiben des Verwalters betr. die Anzeige der Masseunzulänglichkeit als pdf-Dokument beigefügt.

    Genügt eine derartige E-Mail? Laut Kommentierung soll die Anzeige formlos möglich sein.

  • Da vom BGH entschieden ist, das ein unterschriebenes pdf als Anhang einer Mail die Form für eine sofortige Beschwerde wahrt, hätte ich damit für die MUZ-Anzeige auch kein Problem.

    Wenn die das nicht gefällt, kannst du deine Verwalter ja darauf hinweisen, dass auch eKP nutzbar ist..

  • Schickt ihr bei euch tatsächlich Emails von außerhalb des Justiznetzes mit datenschutzwürdigen Dateien und Inhalten?
    Das hielte ich für bedenklich.

    BeA und EGVP sollten da die richtigen Kommunikationswege sein.
    Sollten die Dateien an eine solche Nachricht angehängt sein, würde mir das auch so ausreichen.

  • Schickt ihr bei euch tatsächlich Emails von außerhalb des Justiznetzes mit datenschutzwürdigen Dateien und Inhalten?
    Das hielte ich für bedenklich.

    BeA und EGVP sollten da die richtigen Kommunikationswege sein.
    Sollten die Dateien an eine solche Nachricht angehängt sein, würde mir das auch so ausreichen.

    Die Verwalter schicken häufig eine einfache E-Mail mit Anhang und nebenher geht in der Regel am gleichen Tag noch eine schriftliche Anzeige per Fax oder Post ein.


  • Die Verwalter schicken häufig eine einfache E-Mail mit Anhang und nebenher geht in der Regel am gleichen Tag noch eine schriftliche Anzeige per Fax oder Post ein.

    Danke für die Zusatzinfo.

    Bei uns gibt es einen Erlass (ich meine vom von MJ:gruebel:), in dem genau geregelt ist, inwieweit sensible Daten per unverschlüsselter Email versandt werden dürfen.
    Daher finde ich bedenklich, sämtliche Schuldnerdaten per unverschlüsselter Email hin- und herzusenden.

    Bis zu diesem Erlass war es möglich, z.B. dem Eildienstrichter vorab eine Email an seine private Emailadresse oder sogar Whattsapp zu schicken, damit er gucken konnte, ob er wegen der aufgenommenen einstw. Vfg. kommen muss oder er von zuhause einen Termin bestimmt. Das ging danach nicht mehr, nur noch über dienstliche Email innerhalb des Justiznetzes, die Richter mussten daher immer ihren Dienstlaptop mitnehmen, sofern sie einen haben...

    Beim Schreiben kommt mir aber der Gedanke, dass genau die Anzeige der MUZ ja sowieso per Internetveröffentlichung bekannt gemacht wird, so dass hier meine Bedenken vielleicht übertrieben sind :)

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