Hallo,
manche Verwalter senden uns ihre Masseunzulänglichkeitsanzeige nach § 208 InsO per E-Mail. Der E-Mail ist in diesen Fällen häufig im Anhang das unterschriebene Schreiben des Verwalters betr. die Anzeige der Masseunzulänglichkeit als pdf-Dokument beigefügt.
Genügt eine derartige E-Mail? Laut Kommentierung soll die Anzeige formlos möglich sein.