Hallo an Alle,
ich bin kürzlich Vormund für eine fünfzehnjährige Minderjährige geworden. Deren Großmutter ist 2017 verstorben und hat den Bruder meines Mündels als Erben eingesetzt, mein Mündel somit enterbt. Die Enterbung wurde dem zu dem Zeitpunkt sorgeberechtigen Vater im März 2018 bekannt. Bisher wurde kein Anspruch auf den Pflichteil erhoben. Gilt hier auch § 207 BGB oder müsste ich bis spätestens Febuar tätig werden? Ich finde dazu nicht so richtig etwas.
Danke für die Hilfe
Lisali