Einkäufe für den Betreuten

  • Klar, genau wie zum Friseur fahren oder Äpfel im Garten ernten.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Bei allen Aufgabenkreisen, auch bei der bloßen Vermögenssorge, ist vom Betreuer anzustreben, dass die Betreuung persönlich geführt wird, dass also ein Kontakt zwischen beiden besteht. Zur persönlichen Pflegeleistung (Einkaufen, Waschen usw.) ist der Betreuer dagegen selbst nicht verpflichtet. Er kann als Vertreter des Betreuten mit Dritten (sozialen Diensten, Altenheimen) hierzu entsprechende Verträge abschließen.

  • Fallen Einkäufe (Sachen für den täglichen Bedarf) für den Betreuten, der sich in einem Heim befindet, unter den Aufgabenkreis Vermögenssorge ?

    Unter die Vermögensorge fällt zum Beispiel das Verfügen über liquide Geldmittel.

    Die Frage hier muss richtig lauten, gehört das Einkaufen von Sachen des tgl. Bedarf zu den Aufgaben eines Rechtlichen Betreuers?
    Ich erspare mir jetzt meine Ergüsse zu den Aufgaben eines Rechtlichen Betreuers und sage nur wiederholt: Rechtliche Betreuung ist keine Soziale Arbeit!

    Bei Betroffenen in Pflegeheimen stellt man sich als Rechtlicher Betreuer regelmäßig der Diskussion, wer kauft die persönlichen Pflegemittel? Zum Wohle meiner Betreuten habe ich diese leidigen Diskussionen eingestellt. Ich lasse mir eine Bedarfsliste vom Heim kommen und mache dann eine Online-Rossmann-Bestellung mit direkter Anlieferung ins Heim.

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    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Richtig, dennoch kaufen auch viele Berufsbetreuer für Betreute ein.

    ....und sich dann darüber beschweren, dass man ja soviel Betreuungen braucht um ein auskömmliches Einkommen zu haben und man ja gar nicht hinterherkommt mit der Arbeit.

    Sorry, ich kann das Gejammere einiger Kollegen*innen einfach nicht mehr hören nach nunmehr 24 Jahren als Betreuer. Wer für seine Betreute*n einkaufen geht und/oder sozialpädagogische Arbeit leistet ist selber schuld wenn er/sie mit seinen Stunden / Vergütungsansätzen nicht klar kommt.

    Wir sind der rechtliche Verterter und nicht der Sozialarbeiter, Einkäufer, Taxifahrer etc.

    Entschuldigung, aber bei dem Thema werde ich immer wütend. Insbesondere wenn es dann mal wieder heisst "Ihr Kollege*in macht das aber auch" wenn ich solche Tätigkeiten ablehne.

    Ich bestehe dann darauf, mir den Namen zu sagen und setze mich dann mit dem Kollegen*in ausseinander......komischerweise habe ich in 24 Jahren erst 2 Mal einen Namen bekommen...und das waren Neulinge, die sich vom Heim haben etwas "erzählen" lassen.

    Ansonsten wurden mir immer die Namen verweigert worauf ich dann sagte "Na dann muss ich wohl davon aussgehen, dass Ihre Aussage nicht der Wahrheit entspricht".

  • Zum Wohle meiner Betreuten habe ich diese leidigen Diskussionen eingestellt. Ich lasse mir eine Bedarfsliste vom Heim kommen und mache dann eine Online-Rossmann-Bestellung mit direkter Anlieferung ins Heim.

    Bist du nebenberuflich als ehrenamtlicher Betreuer tätig?

  • Richtig, dennoch kaufen auch viele Berufsbetreuer für Betreute ein.

    ....und sich dann darüber beschweren, dass man ja soviel Betreuungen braucht um ein auskömmliches Einkommen zu haben und man ja gar nicht hinterherkommt mit der Arbeit.

    Sorry, ich kann das Gejammere einiger Kollegen*innen einfach nicht mehr hören nach nunmehr 24 Jahren als Betreuer. Wer für seine Betreute*n einkaufen geht und/oder sozialpädagogische Arbeit leistet ist selber schuld wenn er/sie mit seinen Stunden / Vergütungsansätzen nicht klar kommt.

    Wir sind der rechtliche Verterter und nicht der Sozialarbeiter, Einkäufer, Taxifahrer etc.

    ...

    Rechtlich ist das alles richtig, was du schreibst.

    Trotzdem stellt sich praktisch die Frage, wer die Kleinigkeiten (Kosmetik, mal eine Nascherei usw.) kauft, wenn nicht der Betreuer. Für einen Heimbewohner, der nur Taschengeld erhält, wirst du keinen Anbieter von Einkaufsdiensten beauftragen können.

  • Zum Wohle meiner Betreuten habe ich diese leidigen Diskussionen eingestellt. Ich lasse mir eine Bedarfsliste vom Heim kommen und mache dann eine Online-Rossmann-Bestellung mit direkter Anlieferung ins Heim.

    Bist du nebenberuflich als ehrenamtlicher Betreuer tätig?

    Nein. Ich verdiene mir meine Bröttchen als freiberuflicher Rechtlicher Betreuer und Nachlasspfleger. Und falls die Nachfrage kommt, ich vermisse nur die Pension . :)
    Mein Fazit lautet immer: Ich mach das was ich kann und das mach ich Gern!

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  • Es gibt mit einen bundesweiten Dienstleister mit dem Namen "Bring-Liesel". Dieser nimmt von Heimbewohnern Sammelbestellungen an und liefert diese dann für ein paar Cent Aufpreis. Die Warenpreise entprechen in etwa denen eines Supermarktes.

    Ausserdem...sind nicht auch die Heime Verpflichtet ihre Bewohner entsprechend zu versorgen? Im Rahmenvertrag für vollstationäre Pflege steht unter Hilfen bei der Mobilität


    1. (4) Soziale Betreuung
      Durch Leistungen der sozialen Betreuung soll die Pflegeeinrichtung für die Pflegebe- dürftigen einen Lebensraum gestalten, der ihnen die Führung eines selbständigen und selbstbestimmten Lebens ermöglicht sowie zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft innerhalb und außerhalb der Einrichtung beiträgt.



    Hinzu kommt noch
    § 43b SGB XI Inhalt der Leistung

    Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen haben nach Maßgabe von § 84 Absatz 8 und § 85 Absatz 8 Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht.

    Dies sind monatlich 125 € pro Person. In einem Pflegeheim sollte doch dafür eine Hilfskraft eingestellt werden können, die Sammelbestellungen aufnimmt und die Einkäufe erledigt.


    Ausserdem...weshalb sollen Bewohner eines Heimes die sich einen rechtlichen Betreuer "angelacht" haben besser gestellt sein als die, die keinen haben und deren Angehöre auch nicht verfügbar sind weil weit weg wohnend etc.? Wer kauft denn für diese Personen ein?

    Ja, ich weiss, ich sehe grade diese Sache sehr eng...und ja...auch ich habe nem Betreuten schonmal Schoki mitgebracht....aber das verstehe ich nicht unter "einkaufen".

  • Von "Bring-Liesel" habe ich noch nie etwas gelesen. Entweder der arbeitet in unserer Gegend nicht oder die hiesigen Betreuer haben von diesem noch nichts gehört.

    Ob die Heime verpflichtet sind, die Bewohner mit zusätzlichen Naschereien, alkoholischen Getränken und ggf. Hygieneprodukten usw. zu versorgen, denke ich eher nicht. Die werden wohl argumentieren, dass die Heimbewohner im Heim ja "All Inclusive" genießen.

  • Es ist genau so wie du geschrieben hast. Verständlich, dass du emotional wirst... Ursache ist die Tatsache, dass der Gesetzgeber den Namen Betreuer sehr unglück gewählt hatte. Nicht jeder Betreute ist in der Lage die gesetzliche Betreuung von der tatsächlichen Betreuung unterscheiden zu können. Mit diesem Problem werden wir wohl leben müssen... Wir sind und bleiben gesetzliche Beteuer. Unsere Aufgabenkreise sind klar definiert. Einkaufen z. B. zählt nicht dazu...

  • ... Wir sind und bleiben gesetzliche Beteuer. Unsere Aufgabenkreise sind klar definiert. Einkaufen z. B. zählt nicht dazu...

    Im neuen Gesetzentwurf steht endlich ein mal rechtliche Betreuung und wird dann, wahrscheinlich will man das Volk nicht überfordern, weiter nur Betreuung genannt.

    Ich bin schon seit langer Zeit dabei, auch im BVfB eV, die sprech- und schreibweise Rechtlicher Betreuer/Rechtliche Betruung konsequent mit durchzusetzen.

    Ich kann alle nur anregen mitzumachen und konsequent von rechtlicher Betreuung und rechtlichen Betreuuern zu sprechen und zu schreiben.

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  • Da sind unsere österreichischen Nachbarn mit ihrer Erwachsenenvertretung schon weiter, obwohl mir auch die bisherige Sachwalterschaft in allen ihren Sprechformen gefallen hat.
    Wenn jemand betreut wurde, wurde er versachwaltert. Klang doch gut. Besser als wenn er jetzt nur noch vertreten wird, aber immer noch treffender, als wenn er betreut (eigentlich aber nur rechtlich betreut) wird.

  • @Einstein

    Personen werden versachwaltert, Häuser exekutiert. Die wissen einfach mit Wörtern umzugehen :teufel:

    Anträge sehen dann wahrscheinlich so aus:

    "Hier mit beantrage ich die die sachverwaltungsgerichtliche Genehmigung zur Exekution der Immobilie meines sachverwalteten Herrn X."

    Viel zu kurz. Briefe aus Österreich haben immer mindestens zwei Seiten, auch wenn der Inhalt sich mit "im Auftrag meines Mandanten bitte ich um Übersendung eines Grundbuchauszugs" zusammenfassen läßt.

    Bitte gestatten Sie, verehrte wohlgeachtete Mitglieder der Formumsgemeinde, ebenso wie Ihre werten Familien und Angehörigen, dass ich Sie ersuche, den wohlgefälligen Ausdruck meiner vorzüglichen kollegialen und allfälligen Hochachtung entgegenzunehmen :strecker

    Dr. Mag. Ing. tom
    Kommerzien- und geheimer Jusitzrat als kaiserlich und königlich bestellter Notarius

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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