Hallo!
Der Erblasser ist 2009 verstorben. Beim Nachlassgericht war ein Testament von 2008 verwahrt, welches nach dem Erbfall dann auch eröffnet wurde. Nach Bekanntmachung des Testaments und Kostenberechnung wurde die Akte weggelegt.
Vor einem Monat hat die Tochter der ehemaligen Lebensgefährtin des Erblassers ein im Nachlass ihres Bruders befindliches Testament des Erblassers von 1987 gefunden und dem Nachlassgericht übersandt. Ich habe das Testament eröffnet und vom Erben die Gebühr dafür angefordert. Der beschwert sich nun dagegen und macht geltend, dass Gerichts- und Notarkosten nach 4 Jahren verjähren.
Dass das Argument nicht greift, ist mir klar. Es handelt sich um ein privatschriftliches Testament, welches dem Nachlassgericht vorgelegt und eröffnet wurde. 11 Jahre nach dem Erbfall. Beim Erstellen der Rechnung hatte ich schon leichtes Bauchgrummeln, habe aber auch nichts gefunden, was dagegenspricht.
Wie seht ihr das? Ich würde die Sache jetzt dem Bezirksrevisor vorlegen