Gebühr für Testamentseröffnung 11 Jahre nach Erbfall

  • Hallo!

    Der Erblasser ist 2009 verstorben. Beim Nachlassgericht war ein Testament von 2008 verwahrt, welches nach dem Erbfall dann auch eröffnet wurde. Nach Bekanntmachung des Testaments und Kostenberechnung wurde die Akte weggelegt.

    Vor einem Monat hat die Tochter der ehemaligen Lebensgefährtin des Erblassers ein im Nachlass ihres Bruders befindliches Testament des Erblassers von 1987 gefunden und dem Nachlassgericht übersandt. Ich habe das Testament eröffnet und vom Erben die Gebühr dafür angefordert. Der beschwert sich nun dagegen und macht geltend, dass Gerichts- und Notarkosten nach 4 Jahren verjähren.

    Dass das Argument nicht greift, ist mir klar. Es handelt sich um ein privatschriftliches Testament, welches dem Nachlassgericht vorgelegt und eröffnet wurde. 11 Jahre nach dem Erbfall. Beim Erstellen der Rechnung hatte ich schon leichtes Bauchgrummeln, habe aber auch nichts gefunden, was dagegenspricht.


    Wie seht ihr das? Ich würde die Sache jetzt dem Bezirksrevisor vorlegen

  • Für den Erben ändert sich ja nichts, außer, dass er die Gebühr bezahlen muss. Und nach 11 Jahren noch eine Rechnung zu bekommen. Dass das unverständlich ist, kann ich gut verstehen. Aber ja, nüchtern betrachtet ist es halt so.
    Ich habe in JUKOS extra noch einen Zusatz aufgenommen, damit es etwas verständlicher wird.
    Ich war jetzt nur etwas verunsichert, weil meine Kollegin mir die Akte zur Entscheidung über die Abhilfe vorgelegt hat.

    Danke für die Antwort!

  • OLG Naumburg FGPrax 2016, 91 m. Anm. Bestelmeyer.

    Dort ging es sogar um ein nachträglich aufgetauchtes notarielles Testament, weil das Nachlassgericht keine Sterbefallmitteilung bekommen hatte.

    Trotzdem musste die Eröffnungsgebühr natürlich bezahlt werden.

    Wir hatten vor vielen Jahren sog. „Soldatentestamente“ (aus Kriegszeiten) zu eröffnen bzw. kamen die eröffneten Testamente zu uns, die in irgend einem Tresor -vermutlich der NVA bzw. der Bundeswehr- gelagert waren und deren Inhalt total überholt war. Dennoch wurden durch uns Kosten für die Eröffnung erhoben und in der Folge sogar mancher Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge eingezogen. Es erfolgte manche Testamentsanfechtung, da der Testamentsinhalt zu den verwandtschaftlichen Beziehungen nicht mehr gepasst hat.

    Auch hier kam die Ansage: „Was können wir Erben dafür, dass Ihr das Testament nich zeitnah gefunden habt?“

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