Gerichtsvollzieherstudium

  • Hallo,

    ich habe hier nicht wirklich etwas zum Gerichtsvollzieherstudium gefunden, daher eröffne ich mal ein neues Thema.

    Ich habe mich für den Rechtspfleger und den Gerichtsvollzieher in Stuttgart beworben.
    Nun würde ich zum Vorstellungsgespräch für den Gerichtsvollzieher eingeladen. Kennt sich da jemand aus, wie das abläuft? Bis jetzt sieht es auch so aus als würde es in Präsenz stattfinden.

    Was würdet ihr bevorzugen, den Rechtspfleger oder den Gerichtsvollzieher?
    Für den Rechtspfleger habe ich schonmal eine Zusage, aber der Gerichtsvollzieher war mein eigentliches Ziel...
    Gut, ich habe von beide Studiengängen wenig Ahnung, daher frage ich mal so in die Runde. :confused:

    Ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen :)

  • Ich weiss nicht, ob Du hier jemanden finden wirst, der wirklich viel Ahnung davon hat, da es zum einen soweit ich weiss nur in BW bisher ein duales Studium ist und es auch dort dieses erst seit 2016 in der Form gibt. Ganz abgesehen davon, dass es nun mal hier ein Rechtspflegerforum ist. Zum eigentlichen Beruf allerdings wird wohl bestimmt noch etwas kommen. Was hat denn bei Dir den Ausschlag gegeben den Gerichtsvollzieher zu bevorzugen? Vielleicht kann man dann eher etwas sagen.

  • Na ja ich prüfe die Gerichtsvollzieher und muss sagen ich finde den Beruf eigentlich nicht schlecht. Ba Wü ist das erste Bundesland das den Gerichtsvollzieher als Studium anbietet in allen anderen Bundesländern ist es so, das du mittlerer Beamter einen Aufstieg machst. Wie die Stellung in Ba Wü ist weis s ich nicht aber in allen anderen Bundesländern ist es so du bist als Gerichtsvollzieher "nur" mittlerer Beamter . Wer also ein Statusproblem hat :oops: sollte es sich überlegen. Finanziell lachen die GV alle Rechtspfleger aus.
    Ich finde gut das beim Gerichtsvollzieherberuf sich die Vorteile eines Selbstständigen mit den Vorteilen eines Beamten vereinen. Du machst dein eigenes Büro auf , bestimmst deine Arbeitszeiten und alles selber, außer dem Prüfungsbeamten der dich 4 mal im Jahr besucht , will das Gericht nichts von dir wenn du einigermaßen ordentlich deine Arbeit machst.
    Die Arbeit eines Gv ist inzwischen auch zu ca. 80 Prozent Bürotätigkeit, und nur noch 20 Prozent Außendienst. Kommt darauf an wo du eingeteilt wirst; in der Stadt sollte man schon körperlich etwas fit sein auf dem Land gern Auto fahren. Man hat ganz viel mit Menschen zu tu die nicht immer einfach sind, aber das kann man ja auch gut finden.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Na ja ich prüfe die Gerichtsvollzieher und muss sagen ich finde den Beruf eigentlich nicht schlecht. Ba Wü ist das erste Bundesland das den Gerichtsvollzieher als Studium anbietet in allen anderen Bundesländern ist es so, das du mittlerer Beamter einen Aufstieg machst. Wie die Stellung in Ba Wü ist weis s ich nicht aber in allen anderen Bundesländern ist es so du bist als Gerichtsvollzieher "nur" mittlerer Beamter . ...

    Zu BaWü kann ich nichts sagen. Es gibt aber in manchen Bundesländern auch Rechtspfleger, die sich für die Tätigkeit als GVZ entschieden haben.

  • Na ja ich prüfe die Gerichtsvollzieher und muss sagen ich finde den Beruf eigentlich nicht schlecht. Ba Wü ist das erste Bundesland das den Gerichtsvollzieher als Studium anbietet in allen anderen Bundesländern ist es so, das du mittlerer Beamter einen Aufstieg machst. Wie die Stellung in Ba Wü ist weis s ich nicht aber in allen anderen Bundesländern ist es so du bist als Gerichtsvollzieher "nur" mittlerer Beamter . Wer also ein Statusproblem hat :oops: sollte es sich überlegen. Finanziell lachen die GV alle Rechtspfleger aus.
    Ich finde gut das beim Gerichtsvollzieherberuf sich die Vorteile eines Selbstständigen mit den Vorteilen eines Beamten vereinen. Du machst dein eigenes Büro auf , bestimmst deine Arbeitszeiten und alles selber, außer dem Prüfungsbeamten der dich 4 mal im Jahr besucht , will das Gericht nichts von dir wenn du einigermaßen ordentlich deine Arbeit machst.
    Die Arbeit eines Gv ist inzwischen auch zu ca. 80 Prozent Bürotätigkeit, und nur noch 20 Prozent Außendienst. Kommt darauf an wo du eingeteilt wirst; in der Stadt sollte man schon körperlich etwas fit sein auf dem Land gern Auto fahren. Man hat ganz viel mit Menschen zu tu die nicht immer einfach sind, aber das kann man ja auch gut finden.

    :daumenrau ganz gute Zusammenfassung.
    Hinsichtlich der Aufstiegsmöglichkeiten ist beim GV der Deckel fester drauf als beim Rpfl. In Bayern ist beim Hautpgerichtsvollzieher Schluss, das entspricht der Besoldungsstufe A 11 und das wird natürlich auch nicht jeder. Rechtspfleger, die dann irgendwann in Richtung Verwaltung gehen, haben die Chance, bis A 15 als Geschäftsleiter einer größeren Behörde zu werden (was aber natürlich auch nur die wenigsten schaffen).

    Aber wen das Berufsbild eines selbständigen Beamten und als Vollstrecker anspricht, warum nicht. Und auch wenn die altgedienten GVs finanziell den früheren goldenen Zeiten nachtrauern, haben die meisten unter dem Strich tatsächlich mehr als wir Rechtspfleger, da wir keine Anspornvergütung haben (wer weiß, vielleicht gibt es ja irgendwann eine quotale Beitreibungsvergütung bei PKH-/VKH-Überprüfung nach § 120 a ZPO?).

    Ich persönlich sehe die Schuldner lieber selten und auch lieber im Innendienst, aber spannender ist natürlich der Außendienst des GVs. Speziell die Fotoalben mit dem Best-Of der Räumungen sprechen Bände...

  • Vielen Dank für die vielen direkten Antworten :)

    Das Studium ist für den gehobenen Gerichtsvollzieherdienst, das hört sich für mich nicht ganz nach dem mittleren Dienst an. Vom OLG meinte man auch etwas von einer Änderung zum gehobenen Dienst.

    Mir gefällt an dem Berufsbild, dass
    - es v. a. ein Bürojob mit zusätzlichem Außendienst ist
    - man eigenverantwortlich und selbstorganisiert arbeitet
    - es diese Zuschläge gibt (auch wenn es kaum noch welche sein sollen)
    - die Durchfallquote nicht so beängstigend wie im Rechtspflegerstudium ist


  • Das Studium ist für den gehobenen Gerichtsvollzieherdienst, das hört sich für mich nicht ganz nach dem mittleren Dienst an. Vom OLG meinte man auch etwas von einer Änderung zum gehobenen Dienst.

    Für BW stimmt das. Da geht es von A9-A11, Rechtspfleger dagegen von A9-13 (mit der Option für ganz wenige in den höheren Dienst zu kommen). In anderen Bundesländern ist das halt anders.

  • A 8 wie alle Gerichtsvollzieher mit Beförderungsmöglichkeit nach A 9.
    Da das ein freiwilliger Wechsel ist ist das problemlos möglich. Wie gesagt die Besoldungsstufe ist doch da eher von untergeordneter Bedeutung. ;)

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)


  • - die Durchfallquote nicht so beängstigend wie im Rechtspflegerstudium ist

    Ich weiß nicht wie das in den Ländern ist, in denen man das als Weiterbildung vom mittleren Dienst macht, aber der Gerichtsvollzieherstudiengang in BaWü ist nicht ohne. Ich war gleichzeitig als Rechtspflegeranwärterin in Schwetzingen und glaube nicht, dass von uns im Schnitt mehr durchgefallen sind als von den Gerichtsvollziehern.

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