Ein Antragsteller erhält Pflegegeld, was ja für die Pflegerin bestimmt und unpfändbar ist. Jetzt hat er für mehrere Monate eine Nachzahlung erhalten. Er hat sich eine Bescheinigung nach § 850 k V ZPO ausstellen lassen, aber das akzeptiert die Bank nicht.
Stellt man jetzt noch ein zur Anhörung des Gläubigers oder ist der Fall so eindeutig, dass man direkt eine Freigabe macht?
Danke schon mal.