Guten Morgen!
Ich hatte einen Antrag auf Wohnungskündigung - die Betroffene ist untergebracht in einer psychiatrischen Einrichtung, bis Mitte 2021.
Das Sozialamt weigert sich nun, die Miete weiterhin zu zahlen - im letzten Gutachten stand zudem, dass nach der Unterbringung entweder eine Verlängerung der Unterbringung überlegt werden müsste oder der Umzug in ein betreutes Wohnen. Daraus ergibt sich also schon, dass es aussichtslos scheint, dass die Betroffene wieder alleine leben kann.
Die Wohnung kann sich die Betroffene nicht leisten - Sozialamt (das sich ja nun weigert).
Die Betroffene möchte die Kündigung der Wohnung ausdrücklich nicht.
Würdet ihr speziell nochmal ein ärztliches Attest anfordern oder würde euch das Gutachten (vom Sommer 2020) reichen?
Einen Verfahrenspfleger würde ich ohnehin noch bestellen.
LG