Wohnungskündigung: ärztliches Attest

  • Guten Morgen!
    Ich hatte einen Antrag auf Wohnungskündigung - die Betroffene ist untergebracht in einer psychiatrischen Einrichtung, bis Mitte 2021.
    Das Sozialamt weigert sich nun, die Miete weiterhin zu zahlen - im letzten Gutachten stand zudem, dass nach der Unterbringung entweder eine Verlängerung der Unterbringung überlegt werden müsste oder der Umzug in ein betreutes Wohnen. Daraus ergibt sich also schon, dass es aussichtslos scheint, dass die Betroffene wieder alleine leben kann.

    Die Wohnung kann sich die Betroffene nicht leisten - Sozialamt (das sich ja nun weigert).
    Die Betroffene möchte die Kündigung der Wohnung ausdrücklich nicht.

    Würdet ihr speziell nochmal ein ärztliches Attest anfordern oder würde euch das Gutachten (vom Sommer 2020) reichen?
    Einen Verfahrenspfleger würde ich ohnehin noch bestellen.

    LG

  • Hier wird immer ein Attest erfordert, dahingehend dass die Betreute "auch unter Zuhilfenahme ambulanter Hilfen nicht in der Wohnung bleiben kann".

    Da sich ein Gutachten nur selten mit der Frage: geht dies evtl. mit ambulanten Hilfen? beschäftigt, ist es bei uns niemals verzichtbar.

  • Hier wird immer ein Attest erfordert, dahingehend dass die Betreute "auch unter Zuhilfenahme ambulanter Hilfen nicht in der Wohnung bleiben kann".

    Da sich ein Gutachten nur selten mit der Frage: geht dies evtl. mit ambulanten Hilfen? beschäftigt, ist es bei uns niemals verzichtbar.

    ... und dem Sozialamt erst einmal mitteilen, dass es nach allen bekannten obergerichtlichen Entscheidungen so lange Heim und Miete zahlen muss, bis du soweit bist, dein Verfahren abzuschließen.

    Eine Frage noch: Gebt ihr den gewünschten Inhalt eurer ärztlichen Zeugnisse vor?

    Ich bestell immer einen Verfahrenspfleger, hol mir ein aktuelles ärztliches Zeugnis von eine. Sachverständigen meiner Wahl und hör dann die Betroffene persönlich an.

    Hab grad eine Genehmigung und kann aktuell coronabedingt nicht anhören.
    ich entscheide so lange nicht, bis ich die Betroffene angehört habe. Und wenn ich nicht ins Heim kann und die Betroffene nicht zu Gericht kommen kann, dann wird eben so lange nicht genehmigt. Es isch wie es isch.

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