Afghanische Urkunden

  • Hallo liebe Forenkollegen,

    hat jemand Erfahrung mit afghanischen Urkunden?

    Danke für die Antworten

    Ja, und sie sind nicht gut. Dem Text auf der Website der deutschen Botschaft Kabul ist eigentlich nichts hinzuzufügen:

    Zitat von https://afghanistan.diplo.de/af-de/service/-/1898412

    "Die Rechts- und Konsularabteilung der Deutschen Botschaft Kabul ist bis auf Weiteres für den Besucherverkehr geschlossen. Das Legalisationsverfahren von öffentlichen Urkunden aus Afghanistan musste wegen der fehlenden Urkundensicherheit eingestellt werden. Die Innen- und Justizbehörden der Länder wurden darüber unterrichtet.Eine Überprüfung afghanischer Urkunden im Amtshilfeverfahren ist aufgrund der momentanen Schließung der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft Kabul nicht möglich. Es liegt im Ermessen der inländischen Behörde, der eine afghanische Urkunde vorgelegt wird, ob sie diese ohne weiteren Nachweis als echt ansieht. Überprüfungen im Rahmen von Pass- und Visumverfahren an den deutschen Auslandsvertretungen sind hiervon nicht betroffen. Urkunden, die per Email oder Post an die Deutsche Botschaft Kabul gesandt werden, können nicht überprüft werden. Bitte sehen Sie daher von einer Übersendung ab."

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ich habe eine Bitte um Aufnahme eines Erbscheinsantrages. Der Verstorbene hatte die deutsche Staatsangehörigkeit, stammte aber aus Afghanistan. Nur das jüngste Kind ist hier in der BRD geboren. Mir wurden teilweise Kopien afghanischer Urkunden vorgelegt. Ich habe jetzt erstmal darum gebeten, mir die Heiratsurkunde und die weiteren Geburtsurkunden in Urschrift mit den Urschriften der deutschen Übersetzungen einzureichen, damit ich mir das genauer ansehen kann.

    Die Hinweise auf den Websiten der deutschen Botschaft und des auswärtigen Amtes habe ich bereits gesehen.

    Meine Frage ist, ob jemand schon mal einen Fall mit afghanischem Bezug hatte, und welche Erfahrungen dort mit den vorzulegenden Urkunden gemacht worden sind.

  • Ich habe eine Bitte um Aufnahme eines Erbscheinsantrages. Der Verstorbene hatte die deutsche Staatsangehörigkeit, stammte aber aus Afghanistan. Nur das jüngste Kind ist hier in der BRD geboren. Mir wurden teilweise Kopien afghanischer Urkunden vorgelegt. Ich habe jetzt erstmal darum gebeten, mir die Heiratsurkunde und die weiteren Geburtsurkunden in Urschrift mit den Urschriften der deutschen Übersetzungen einzureichen, damit ich mir das genauer ansehen kann.

    Die Hinweise auf den Websiten der deutschen Botschaft und des auswärtigen Amtes habe ich bereits gesehen.

    Meine Frage ist, ob jemand schon mal einen Fall mit afghanischem Bezug hatte, und welche Erfahrungen dort mit den vorzulegenden Urkunden gemacht worden sind.

    Ich bin begeistert, dass überhaupt Urkunden vorgelegt wurden. Hatte noch nie einer "meiner" Afghanen, die waren alle als Flüchtlinge gekommen (teilweise schon in den 1980er Jahren als Flüchtlinge vor den Sowjets) und hatten außer eidesstattlichen Versicherungen aus dem Aufnahme- und späterem Einbürgerungsverfahren über Heirat und Geburt der Kinder nichts vorlegbares. Von daher würde ich allein schon dem Umstand, dass überhaupt Urkunden vorgelegt werden, schon eine gewisse Bedeutung beimessen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Das ist schon richtig. Aber es gibt eben auch Länder, von denen man hört, dass die dortigen Staatsangehörigen absichtlich sämtliche Dokumente wegwerfen, wenn sie nach Deutschland kommen. Es ist ein Unterschied, ob man in Ausnahmesituationen andere Beweismittel zulässt oder ob man einen Rechtssatz dergestalt aufstellt, dass alles, was für uns gilt, für bestimmte andere Länder keine Anwendung findet. Das Missbrauchspotential ist enorm.

  • ...es gibt eben auch Länder, von denen man hört, dass...


    Der Kollegin helfen keine platten Verallgemeinerungen. Es ist immer jeder Einzelfall zu betrachten.

    ... dass die dortigen Staatsangehörigen absichtlich sämtliche Dokumente wegwerfen, wenn sie nach Deutschland kommen.


    Hättest du nicht..., dann könntest du jetzt !??? Und dann legen wird die Hände in den Schoß? Oder Was???

    Das Missbrauchspotential ist enorm.


    :daumenrun Und es ist ein Leichtes, Vorurteilen freien Lauf zu lassen.


    Die Kollegin wird vermutlich prüfen, was sie bekommen kann. Von leicht zu überwindenden Grundsätzen kann ich da nix sehen.

  • Das ist schon richtig. Aber es gibt eben auch Länder, von denen man hört, dass die dortigen Staatsangehörigen absichtlich sämtliche Dokumente wegwerfen, wenn sie nach Deutschland kommen. Es ist ein Unterschied, ob man in Ausnahmesituationen andere Beweismittel zulässt oder ob man einen Rechtssatz dergestalt aufstellt, dass alles, was für uns gilt, für bestimmte andere Länder keine Anwendung findet. Das Missbrauchspotential ist enorm.

    Für die Einbürgerung waren die Dokumente in der Regel gut genug. Und es gibt auch Lünder ganz ohne Standesämter (!) oder ganz ohne Urkundenwesen (!!), diese Leute sterben hier auch und haben ein Recht darauf, dass man das Erbe feststellt und sie nicht mit der Begründung "ihr kommt aus dem Urwald" (oder Variationen davon) abbügelt.

    Wie gesagt: die (ex-)Afghanen, die jetzt hier sterben, sind oft schon recht lange hier, und waren damals "die Guten". Ich erinnere nur an die letzte Szene in "Rambo III" (vor/nach dem 11. September 2001)...

    edit by Kai: Anhang entfernt

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Grundsätzlich bekommt man aus fast allen Ländern der Welt Urkunden -wenn man es versucht-. Das ist der Grundsatz. Und vom Grundsatz kann es -wenn der Versuch der Urkundsbeschaffung scheitert- Ausnahmen geben. Und auch nicht, dass die Urkundsbeschaffung im Ausland manchmal viel teurer ist als hier, rechtfertigt keine Ausnahme i.S. dass die Urkundsbeschaffung nur besonders schwer bzw. mit erhöhtem Aufwand erforderlich ist. Auch dass die Urkunden ggf. legalisiert und ggf. übersetzt werden müssen, rechtfertigt grundsätzlich keine Ausnahme.


  • Ja, aber wie gesagt: Afghanische Urkunden werden nicht legalisiert.

    Aber dennoch sind es Urkunden und nicht nur eidesstattliche Versicherungen.
    Die afghanischen Urkunden muss ich dann noch bewerten, was die Echtheit bzw. den Inhalt angeht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!