Ungültigerklärung einer vollstreckbaren Ausfertigung

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem:
    Ich habe einen KFB erlassen und die Geschäftsstelle hat die vollstreckbare Ausfertigung per EB an den RA geschickt. Allerdings kam dieses EB nicht zurück. Auf eigene Faust ohne vorherige Absprache hat die Geschäftsstelle den KFB nochmal herausgeschickt und nochmal eine vollstreckbare Ausfertigung rausgeschickt. Nun kamen zwei EB zurück. Es kursieren also zwei vollstreckbare Ausfertigungen, ohne dass ein Antrag auf Verlust oder Erteilung einer zweiten Ausfertigung gestellt wurde. Nun stellt sich mir die Frage, wie ich damit umgehen soll.

    Durch die Geschäftsstelle wurde die zeitlich spätere vollstreckbare Ausfertigung auch nicht als "weitere oder 2. vollstreckbare Ausfertigung bezeichnet, sodass es auch schwierig wird, durch Beschluss eine der beiden Ausfertigungen als ungültig zu erklären.

    Hatte jemand von euch zufällig schon mal diesen oder einen vergleichbaren Fall und kann mir ggf. weiterhelfen?

    Danke und liebe Grüße!

    P.S: frohe Weihnachten und bleibt gesund :)

  • Ich würde zunächst um Rücksendung einer vollstreckbaren Ausfertigung bitten. Geht sie beim Gericht ein, hat sich das Problem erledigt.

    P.S.: Bist Du wirklich noch Anwärterin? Das würde nicht zu Deinem Text passen... :)

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

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