Die vorläufige Betreuung endete nach 6 Monaten am 25.07.2019. Es wurden die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung und die Gesundheitssorge erteilt.
Jetzt soll ich nach 1,5 Jahren ein Vermögensverzeichnis erstellen und einreichen. Ich sehe mich hierzu weder in der Lage, noch kann ich hierfür eine Rechtspflicht erkennen. Irre ich mich hier?