Vermögensverzeichnis nach Auslauf der Betreuung

  • Die vorläufige Betreuung endete nach 6 Monaten am 25.07.2019. Es wurden die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung und die Gesundheitssorge erteilt.

    Jetzt soll ich nach 1,5 Jahren ein Vermögensverzeichnis erstellen und einreichen. Ich sehe mich hierzu weder in der Lage, noch kann ich hierfür eine Rechtspflicht erkennen. Irre ich mich hier?

  • Wenn der Fall so eindeutig ist, würde ich eher beim Betreuungsgericht nachfragen als hier Effekthascherei zu betreiben.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

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    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Ohne Vermögenssorge kein Vermögensverzeichnis und schon gar nicht nach Auslaufen der Betreuung. Du hattest noch nie Anspruch auf Auskunft. Nicht während der Betreuung und schon gar nicht nach Auslaufen. Nichteinhaltung den Vermögenswert für Kostenzwecke kannst du mitteilen.

    Entweder der Betroffene teilt den Vermögenswert mit oder er muss mangels Möglichkeit der Vergleichsberechnung die EUR 300,00 an Jahresgebühr berappen.

  • Ja, ich habe das Gericht angeschrieben und darauf hingewiesen. Telefonisch ist dieses Betreuungsgericht sehr schwer zu erreichen.... Schriftlich nimmt weniger Zeit in Anspruch. Denke aber, nach allem was ich hier gelesen habe und nach einem Blick in den Kommentar, dürfte diese Sache hier eher eindeutig sein. Danke für die Antworten.

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