Verpflichtung in Coronazeiten

  • Hallo,
    ich würde gerne wissen, wie ihr aktuell Verpflichtungen abhaltet?
    Ich müsste eine Anwältin eilig verpflichtet. Diese teilt aber mit, dass sie zur Risikogruppe gehöre und persönliche Zusammentreffen vermeiden möchte.
    Am Liebsten wäre ihre eine Verpfichtung per Telefon oder Video-Telefonie.
    Was ja eigentlich nicht wirksam wäre...

    Hat hier jemand Erfahrungen?

    Viele Grüße!

  • Vielleicht liegt es ja sogar auf Deinem Weg und Du ersparst ihr den zum Gericht. Dann trefft ihr euch vor der Kanzlei.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Wenn eine Anwältin nicht weiß, dass an der Einhaltung des Prozedere des § 1789 BGB im Sinn des Erfordernisses der persönlichen Anwesenheit des Vormunds oder Pflegers kein Weg vorbeiführt, ist ihr nicht zu helfen. Und wenn sie es weiß, aber die besagte persönliche Anwesenheit gleichwohl ablehnt, kann sie in Corona-Zeiten eben keine Vormundschaften und Pflegschaften übernehmen.

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