Beide Eheleute 1920 geboren. 1970 stirbt mit 50 Jahren der Ehemann, 2020 stirbt mit 100 Jahren die Ehefrau.
Sie haben zwei Töchter.
Im ehegem. Testament von 1970 (kurz vor dem Tod des Mannes) steht: Bedingter Vorerbe der Überlebende, Nacherben die Töchter. Wenn der Überlebende wieder heiratet, erben gleich die Töchter.
Der Erbschein von 1970 dokumentiert diese Bedingtheit. Die Frau hat nicht wieder geheiratet. Erbschein von 2020 sieht Töchter als Erben der Mutter vor.
Für die Auseinanders. des väterl. Nachlasses braucht man wohl jetzt einen neuen Erbschein, weil jetzt die Bedingung nicht mehr eingetreten sein kann. Kann mir jemand eine Fundstelle dazu nennen?