Abtretung GS trotz Ausschluss der Abtretung

  • Hallo zusammen,

    im Grundbuch ist eine Grundschuld eingetragen, die Abtretung des Rechts ist ausgeschlossen.
    Dies ist sowohl in der Bewilligung enthalten als auch ins Grundbuch eingetragen worden.

    Mir wurde eine Abtretungserklärung des Gläubigers zu eben diesem Recht vorgelegt, ich habe darauf hingewiesen, dass die Abtretung ausgeschlossen ist.

    Nun wurde mir die gleiche Abtretungserklärung erneut vorgelegt zusätzlich mit einer Erklärung des Eigentümers, wonach er der Abtretung zustimmt. Die Unterschrift des Eigentümers wurde notariell beglaubigt.

    Reicht dies aus, damit ich die Abtretung eintragen kann bzw. was wird alternativ benötigt?

    Danke für eure Hilfe.

  • Ebenso.

    Durch die Zustimmung des Eigentümers wird die in dinglicher Hinsicht unabtretbare Grundschuld nicht zu einer abtretbaren. Dies erfordert vielmehr die Aufhebung des Abtretungsausschlusses als Inhaltsänderung, die - wie auch sonst - die Eintragung der Inhaltsänderung voraussetzt.

  • Danke euch, dachte ich mir ganz genau so.
    Nur der Herr Notar ist anderer Meinung...

    Weil er's halt verpennt hat und jetzt die Beteiligten nochmal herbeizitieren muss (Aufhebung Abtretungsausschluss - Abtretung - mit neuem Gläubiger erneut Abtretungsausschluss vereinbaren).
    Sowas ist mindestens mal sehr peinlich (wenn man nicht sogar die Versicherung informieren muss). Fragt nicht warum ich das weiß :unschuldi

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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