Hallo zusammen,
im Grundbuch ist eine Grundschuld eingetragen, die Abtretung des Rechts ist ausgeschlossen.
Dies ist sowohl in der Bewilligung enthalten als auch ins Grundbuch eingetragen worden.
Mir wurde eine Abtretungserklärung des Gläubigers zu eben diesem Recht vorgelegt, ich habe darauf hingewiesen, dass die Abtretung ausgeschlossen ist.
Nun wurde mir die gleiche Abtretungserklärung erneut vorgelegt zusätzlich mit einer Erklärung des Eigentümers, wonach er der Abtretung zustimmt. Die Unterschrift des Eigentümers wurde notariell beglaubigt.
Reicht dies aus, damit ich die Abtretung eintragen kann bzw. was wird alternativ benötigt?
Danke für eure Hilfe.