Teilweise Befreiung des Vorerben

  • Hallo zusammen,

    ich stehe gerade in Grundbuchsachen vor der Problematik der Eintragung eines vermeintlich befreiten Vorerben. In dem notariellen Testament lautet der Text:

    "Der Vorerbe ist von den Beschränkungen, die das Bürgerliche Gesetzbuch einem Vorerben auferlegt, teilweise befreit, und zwar insoweit, als der Vorerbe in die Substanz des Nachlasses eingreifen, d. h. diesen belasten und gegebenenfalls auch veräußern kann, wenn das zur Aufrechterhaltung seines standesgemäßen Lebensunterhaltes, zur Ausbildung der Kinder, zur Vornahme größerer Reparaturen an dem Grundbesitz oder in ähnlichen wirtschaftlichen Notfällen erforderlich ist.

    Der Vorerbe ist weiterhin berechtigt, da die Entwicklung der Kinder noch nicht voraussehbar ist, unter den Nacherben Teilungsanordnungen zu treffen, anrechenbare und nicht anrechenbare Vorausvermächtnisse festzusetzen und, soweit möglich, die Erbteilsquoten zu verändern, insbesondere im Hinblick darauf, dass möglicherweise eines unserer Kinder uns in unserem Alter aufnimmt und betreut."

    Unstreitig ist wohl, dass eine teilweise Befreiung des Vorerben möglich ist (KG JFG 22, 98; MüKo-Grunsky Rn.8). Ich habe Bedenken hinsichtlich der dargestellten Bedingungen, in denen eine Befreiung vorliegt.

    Hat jemand Erfahrungen mit solchen Testamenten? Wenn ja, welchen Eintragungstext habt ihr gewählt?

    Vielen Dank im voraus für eure Bemühungen.

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