Der Deutsche Bundestag hat am 17.12.2020 das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens verabschiedet. Für Privatpersonen, Selbständige und Einzelunternehmer, die einen Insolvenzantrag stellen, beträgt die Laufzeit bis zu einer Restschuldbefreiung nun drei Jahre.
Die gesetzlichen Änderungen gelten rückwirkend ab dem 1. Oktober 2020. Ab sofort können also Anträge auf ein Insolvenzverfahren mit drei Jahren Laufzeit gestellt werden.