Hallo zusammen,
ich habe einen Fall, wonach die Ergänzungspflegerin als Vertreterin von zwei minderjährigen Kindern einen erbrechtlichen Auslegungsvertrag abschließen möchte. Diese ist m.E. nach § 1822 Nr. 12 BGB genehmigungsbedürftig.
Die Kinder haben bezüglich des Erbfalls einen Vermächtnisanspruch auf das Depotvermögen. Hieran hat der Erblasser jedoch ein Nießbrauchsrecht der Alleinerbin bestimmt. Die Alleinerbin erklärt sich bereit auf das Nießbrauchsrecht verzichten und erhält eine Ausgleichszahlung. Die Ausgleichszahlung liege bei ca. 40 % des Kapitalwertes des Nießbrauches.
Nun ist meine Frage, wie ich mir den Kapitalwert des Nießbrauches nachweisen lasse? Bezüglich Grundstücken lasse ich mir dies ja durch ein Sachverständigengutachten nachweisen. Die Ergänzungspflegerin hat eine Berechnung hierzu eingereicht, wonach Sie den Durchschnitt der Erträge der letzten 3 Jahre bezüglich der Wertpapiere ermittelt hat und dann den Kapitalisierungsfaktor ermittelt hat.
Was würdet ihr euch vorlegen lassen? Genügt eine Berechnung die ich nachvollziehen kann? Oder könnte ich hier auch ein Wertgutachten anfordern. Ich würde nicht behaupten, dass ich dazu in der Lage bin, den Wert eines Nießbrauchs zu berechnen.
Liebe Grüße